Mitglied inaktiv
huhu mädels.ich hab echt n blödes problem. ich war wärend der ss am Arbeitsamt gemeldet un hab alg1 bekommen nun waren wir 2 woch vor mutterschutz nochmal im urlaub un hab des da nicht angemeldet.die gute frau vom AA hat mich da wohl anrufen wollen und hat mich nicht erreicht. daraufhin wurde ich vom amt abgemeldet wegen ortsabwesenheit. nun hab ich nen aufhebungsbescheud bekommen gehabt. mutterschaftsgeld bei der krankenkasse habe ich beantragt. so nun erkennt die KK den schriebs nicht an und zahlt nix. die meinen ich brauch nen wisch wo draufsteht das ich wegen mutterschutz abgemeldet wurde. sooo ich dachte jeder bekommt das geld. wie beantragen das denn andere frauen die nich beim amt gemeldet sind. das zieht sich jetzt schon so lange hin. am amt wurde mir gesagt ich muss wiederspruch einlegen. gibt es nich ne andre lösung das es endlich voran geht. ich kann wegen dem ganzen ja noich kein elterngeld bentragen. mfg dini
Wenn berufstätige werdene Mütter Mutterschutzgeld beantragen, bekommen sie 7 Wochen vor ET einen gelben Zettel vom FA, der vom AG ausgefüllt werden muß (was verdient der AN) und dann wird es an die KK geschickt! Elterngeld kannst Du erst nach der Geburt beantragen, und dafür benötigst Du ALLE ALG1 Bescheide (was Du im Monat geldtechnisch bekommen hast) vom gesamten Jahr und von der KK die Bestätigung, dass Du Mutterschutzgeld bekommen hast! LG
den gelben zettel hatte ivh auch und schon abgegen. erlterngeld kannn ich auch ohne mutterschutzgeld beantragen dann bekomm ich von der KK nen bescheid das ich keins bekommen habe.aber solange es nich feststeht kann ich nix beantragen.
Nein, du brauchst nur den Aufhebungsbescheid mit der Begründung Mutterschutz plus dem Formular vom Arzt/ Hebamme. Habe es grade durch. Ansonst habe ich im scwanger wer noch geantwortet.
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