Mitglied inaktiv
hallo ihr lieben, vielleicht wurde die frage hier schon öfter gestellt. wenn ja, dann entschuldige ich mich, dass ich diese schon wieder stelle. habe aber leider im moment nicht so viel zeit um alles durchzustöbern. in den anträgen fürs elterngeld steht ja immer, dass das einkommen der letzten 12 monate VOR dem mutterschutz angerechnet werden. heisst das also, dass wenn mein mutterschutz nun im märz 08 angefangen hat, ich die letzten 12 lohnabrechnungen bis februar 08 einreiche?? danke schon mal für die antworten
hallo leider kann ich dir die frage nicht beantworten da ich vorher nicht gearbeitet habe. frag mal bei Nicola Bader nach die ist für "Recht" zuständig und darunter fällt auch das elterngeld lg
Hi, ich hab meinen Antrag online ausgefüllt, der wird dann auch übermittelt und selbst druckt man nur einen kurzantrag zum Unterschreiben aus und schickt den mit Geburtsurkunde usw. nach. Beim Online ausfüllen kriegst du auch mitgeteilt welche Abrechnungen du genau mitschicken musst. Geht ganz fix alles :) https://www.login.bayern.de/(S(n31pwavkrmawkt55s0q3iu2a))/default.aspx lg Alex
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