Mitglied inaktiv
Hallo, wer von Euch ist in Elternzeit und bekommt somit Elterngeld und muss die Sozialabgaben selbst zahlen sprich Krankenversicherung??? Ich war bis zum Mutterschutz in einer Umschulung und bekomme wohl den Sockelbetrag von 300 Euro an Elterngeld und soll damit meine Krankenversicherung selbst zahlen. Wollte mal wissen wem es ähnlich geht. LG
Ist man da nicht beitragsfrei? Ich zahle erst wieder mit Eintritt ins Berufsleben. Momentan zahle ich keine Beiträge.
Wer hat den beitrag DENN Vorher Bezahlt? LG Kiki
Ich beziehe zwar noch kein Elterngeld, bin aber freiwillig versichert. Die KK sagte mir, das ich dann wohl die KV selbst zahlen müsste- aber von 300 Euro Sockelbetrag- wie soll das bitte gehen?? Ich bekomme auch nicht mehr als den Grundsatz an Elterngeld
Hallo! Wenn du dich in einer Umschulung befunden hast, dann hat ja bisher dein AG bzw. das Arbeitsamt oder eben der Umschulungsträger deine Krankenkassenbeiträge gezahlt. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass du freiweillig versichert warst. Also ich bin im Aus- und Weiterbildungswesen beschäftigt und das ist mir bisher noch nie "untergekommen". Ist deine Umschulung jetzt beendet d. h. die bist jetzt quasi ohne Beschäftigung? Bist du verheiratet? Dann kannst du dich ggf. über deinen Mann familienversichern lassen. Ist dein Mann selbständig? Dann muss er dich und das Kind wahrscheinlich mit einem eigenen Beitrag versichern (was nicht ganz wenig ist) Solltest du trotz alledem dich selbst versichern müssen, und das nicht leisten, dann müsstest du dich beim Arbeitsamt melden und ggf. einen Kinderzuschuss oder ggf. Hartz IV beantragen.
Hallo, wenn du VOR Beginn des Mutterschutzes warum auch immer aus der gesetzlichen Versicherung rausgefallen bist, übernimmt dich im r Mutterschutz/Erziehungszeit die gesetzliche Versicherung auch nicht. Wenn du kein eigenes Einkommen hast, kannst du dich über deinen Mann (ich glaube inzwischen geht das auch bei Lebensgefährten) in die Familienversicherung melden. Aber zurück in die gesetzliche Versicherung wenn man mal draussen ist, geht nur über eine Arbeit oder wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Ging mir vor einigen Jahren auch so - ich wurde in der Schwangerschaft vom 1. Kind arbeitslos - war dann während der Erziehungszeit ganz normal gesetzlich versichert - als dann nach 3 Jahren die Erziehungszeit vorbei war - war ich im 7. oder 8 Monat mit dem 2. Kind. Aber halt noch nicht im Mutterschutz. Da bin ich dann aus der gesetzlichen Versicherung geflogen - und hätte mich entweder freiwillig versichern müssen (mit dem Mindestbeitragssatz) oder eben Familienversicherung bei meinem Mann. LG Dhana
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