Elternforum Bitte noch ein Baby

wichtige Frage zu Arbeitsrecht

wichtige Frage zu Arbeitsrecht

SuM2008

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Hallo an alle, ich habe die Zusage für eine neue Stelle erhalten, plane aber schnell wieder schwanger zu werden. Ich werde Ende August / Anfang September anfangen und bekomme einen unbefristeten Vertrag. Probezeit läuft sicher 6 Monate. Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Probezeit schwanger werde? Bei unserem 1. Kind hatte ich Beschäftigungsverbot. Was, wenn ich auch diesmal Beschäftigungsverbot bekomme? Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus? Wer kann mir helfen? Danke und liebe Grüße


Britta1974

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Antwort auf Beitrag von SuM2008

Hallo, alles im grünen Bereich auch in der Probezeit darf Dich niemand mehr kündigen. Schwanger sind ab dem ersten Tag unkündbar ob Probezeit Beschäftigungsverbot. lg Britta


liparo

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Antwort auf Beitrag von Britta1974

Das Stimmt so nicht ganz,denn es kommt drauf an wie der Vertrag aufgesätzt ist.Steht dort zb.drin die Probezeit endet nach 6 Monaten am ??????;dann darf sie gekündigt werden,auch in der Probezeit.DSteht im Vertrag aber;L Die Probezeit endet nach 6 Monaten ohne ein festes Datum dahinter,darf sie nicht gekündigt werden auch nicht bei BV. Ich war vor 5 J. in der Situation und hattte mich hier im Rub bei der Anwältin erkundigt. Leider gibt es Kleine-Feine Unterschiede in der Aufsätzung der Arbeitsverträge. VG


liparo

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Antwort auf Beitrag von Britta1974

Das Stimmt so nicht ganz,denn es kommt drauf an wie der Vertrag aufgesätzt ist.Steht dort zb.drin die Probezeit endet nach 6 Monaten am ??????;dann darf sie gekündigt werden,auch in der Probezeit.DSteht im Vertrag aber;L Die Probezeit endet nach 6 Monaten ohne ein festes Datum dahinter,darf sie nicht gekündigt werden auch nicht bei BV. Ich war vor 5 J. in der Situation und hattte mich hier im Rub bei der Anwältin erkundigt. Leider gibt es Kleine-Feine Unterschiede in der Aufsätzung der Arbeitsverträge. VG


Jaggerbunny

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Antwort auf Beitrag von SuM2008

Hallo Ich habe mir damals was vom Bundesministerium für familien zu schicken lassen. Hier die Internetadresse: www.bmfsfj.de da kann man sich Informationen zu schicken lassen über Mutterschutzgesetzt und so. Ich hoffe ich konnte dir helfen. LG Anke


SuM2008

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Antwort auf Beitrag von Jaggerbunny

Hallo, danke, für die schnellen Antworten. Könnte ich darauf bestehen, dass im Arbeitsvertrag dann kein Datum für das Ende der Probezeit eingetragen wird? Oder kann man da nichts machen? LG


eumeline

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Antwort auf Beitrag von SuM2008

Die Frage ist aber doch gar nicht, was der AG darf oder nicht, sondern wie das anschließende Verhältnis ist und was Du Dir von dieser Vorgehensweise erhoffst bzw. Dir für "danach" vorstellst, wenn Du den Job dann tatsächlich antreten kannst. Ich meine, klar, wann sich so ein Mäuschen einstellt, kann man nie sagen und planen. Fakt ist, egal ob Du die Probezeit und Elternzeit überstehst, das Vertrauensverhältnis wird wohl gestört sein und bleiben. Abgesehen davon daß es in Folgebewerbungen auch nicht wirklich gut kommt, wenn die Zeiten von Einstellung, Schwangerschaft und Elternzeit und anschließender Tätigkeit in dem Job eindeutige Schlüsse zulassen...Wäre natürlich toll, wenn Du danach ein Vertrauensverhältnis aufbauen kannst und dann mit mehr als einem Kind auch arbeiten kannst.