Mitglied inaktiv
Wie machen das denn Stewardessen wenn sie schwanger werden wollen? Wir müssen mit Lea im Februar in die Kinderklinik nach Dortmund! Bis dahin sollte ich dann ja wohl nicht schwanger werden, oder wie??? Ach Manno!
Hallo, gehöre eigentlich nicht so ganz hierher, aber trotzdem: Ich habe von meinem FA, dass man am besten in den ersten und denletzten 12 Wochen nicht fliegen sollte. Die mittlere Zeit sei relativ unbedenklich, wenn es einem gutgeht... Viele fliegen aber trotzdem. Stewardessen müssen sofort am Boden bleiben, wenn sie schwanger sind! LG, Wickie. PS: Wie weit ist denn Dortmund von euch - geht es vielleicht auch mit der Bahn?
ich habe gehört das man später nicht mehr fliegen sollte.Die Frau meines Cousins(wird das so geschrieben?)die war auch SS und Stewardesse.Sie durfte bis glaube 20.SSW mitfliegen und dann hat sie am Flughafen im Reisebüro gearbeitet bis sie in den Mutterschutz gegangen ist.
habe eben mit ihr telefoniert...sie war bis 12.SSW an Bord danach nur Innendienst!
also, mein Arzt hat gesagt, auf keinen Fall ins Flugzeug, waehrend der gesamten SS. Aber ich hatte vorher auch ne FG Sal
hier ist ein artikel von doc bluni zu dem thema: Zum Fliegen/Langzeitflügen kann man folgendes sagen: die Ansicht, dass in der -Früh-schwangerschaft nicht geflogen werden darf, ist wissenschaftlich nicht belegt und deshalb ist es – fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt - auch in der –Früh-schwangerschaft möglich, zu fliegen, unabhängig von der Entfernung. Es sei denn es gäbe aus frauenärztlicher Sicht auf Grund einer Risikogravidität Einwände. Die Studien können keine Schäden bei Kindern nachweisen, aber offensichtlich werden hier immer noch anders lautende Informationen herausgegeben. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe, laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen -Flug in Terminnähe -anamnestisch Neigung zu -starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -kardiopulmonale Erkrankung -Angst beim Fliegen -mehr als 120000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland bitte immer daran denken, ggf. frühezeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine ! Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. VB