Mitglied inaktiv
Meine Elternzeit mit meiner Großen ist am 28.02.05 ausgelaufen und ab 01.03.05 war ich dann arbeitslos gemeldet. Da war ich dann 14. ??SSW. Weiss ich nicht genau :-) Ich habe mich als Teilzeitstelle arbeitslos gemeldet, weil mein AG mir ja Vollzeit angeboten hat und damit hätte ich keinen Grund zur Kündigugn gehabt und so auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich war also als ich arbeitslos wurde schon ss. Dana
Ach so. Ich habe meine Kündigung erst 3 Wochen vorher abgeschickt, aber vorher schon mit meinem AG telefoniert. War also kein Problem. Die Frau, die für die Elternzeit eingestellt wurde hat dann einen Festvertrag bekommen. Normalerweise musst du deine gestzliche Kündigungsfrist einhalten je nach Arbeitsvertrag bzw Betriebszugehörigkeitslänge. Dana
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