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Nochmal Schwanger werden in Elternzeit, Frage zum Elterngeld

Nochmal Schwanger werden in Elternzeit, Frage zum Elterngeld

Lisa29081973

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Hallo ihr lieben.  Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder bekommt man dann in der zweiten Schwangerschaft gar kein Geld? Und wie sieht es mit der 2. Elternzeit aus?Der Berechnungszeitraum ist ja 12 Monate, wenn ich während der 2. Schwangerschaft kein Geld vom AG bekomme, würde ich dann nur den Mindestsatz an Elterngeld(300€) bekommen?  Sofern ich doch Geld im 2. Beschäftigungsverbot bekomme, wird das dann zur Berechnung des Elterngeldes verwendet? (Dann hätte man ja ein bisschen mehr Elterngeld)  Liebe Grüße und vielen Dank    Ich würde mich freuen, wenn ihr aus eigenen Erfahrungen berichtet 🫶  


Lorema89

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Antwort auf Beitrag von Lisa29081973

Bekommt man innerhalb von 12 Monaten ab Geburt des 1. Kindes das 2., dann erhält man den vollen Betrag wie es beim ersten Kind ist. Ansonsten muss man mindestens 1 Jahr wieder in Vaterstaat einbezahlt haben um sich das Elterngeld neu berechnen lassen zu können bzw. Ansonsten bekommt man nur das Mindeste was einem Zusteht. Lg


Lisa29081973

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Antwort auf Beitrag von Lorema89

Ah okay! Lieben Dank für deine Antwort! Dann müssten wir ja spätestens ansetzen, wenn Kind 1 drei Monate alt ist... So früh wollten wir es noch gar nicht probieren, wir wollten erst kurz bevor Kind 1 ein jahr alt wird probieren. Schade! Das Kinderkriegen wird einem hier nicht leicht gemacht, was das finanzielle angeht :(    Liebe Grüße 


Bonnie95

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Antwort auf Beitrag von Lisa29081973

Das stimmt so nicht.  Es werden immer die 12 Monate vor ET betrachtet. Fallen in diesen Zeitraum Elterngeldmonate von Kind 1 rein, dann werden diese ausgeklammert und dein Verdienst VOR Geburt Kind 1 (!) verwendet. War bei mir eins zu eins genau so. Kind 2 und Kind 3 haben 14 Monate Abstand. 6 Monate wurden ausgeklammert (da Elterngeldbezug Kind 2) und durch Verdienst VOR Kind 2 ersetzt.  Die restlichen 6 Monate war ich vollbeschäftigt im BV und diese 6 Monate wurden dann angerechnet 


Lorema89

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Antwort auf Beitrag von Lisa29081973

Ja es ist kompliziert und man muss sich genau überlegen wie und man ein Kind macht (was ja auch nicht auf anhieb klappt) aber denke in Deutschland geht es uns trotzdem noch gut 😉


Lisa29081973

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Antwort auf Beitrag von Bonnie95

Wow danke für deine freundliche und schnelle Antwort Bonnie95! :-) 


Lorema89

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Antwort auf Beitrag von Bonnie95

Ah siehst wieder was gelernt, weis nur dass man auch irgendwie die Mutterschutz Zeit beenden kann damit das ins Elterngeld rein gerechnet wird oder irgendwie so...naja bei uns hat es Kaiserschnitt bedingt und Mutternatur bedingt eh nicht so schnell mit dem zweiten Kind geklappt bzw sind immer noch dabei es zu versuchen 😅