Mitglied inaktiv
Hab glaub ich schon mal erzählt, dass ich Lehrerin bin. Bin dieses Jahr an eine andere Schule abgeordnet. Der Schulleiter will mich behalten. Hat mir eine Klassenlehrerstelle in der 6. Klasse angeboten. Keine einfache Aufgabe. Der Schulleiter meiner alten Schule will mich zurück. Hat mir 'ne 8.Klasse angeboten, auch eine Problemklasse. 'ne 8.Klasse hatte ich noch nie, wär ein Haufen Arbeit mich einzuarbeiten.
Die beste Lösung wär.... Ach ja, ich könnt ja SS werden. Warum bin ich da nicht gleich drauf gekommen?
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dann hoff ichdas beste für dich aber wen du wählen musst dann nimm doch lieberdie 6. würd ich so machen
Die Schule, die mir die 8.Klasse anbietet ist die mit dem angenehmeren Kollegium. Arbeite dort schon seit 4 Jahren und fühl mich da echt wohl.
Na, dann würde ich doch die 8. Klasse nehmen - die kannst du ja bald wieder abgeben...
Und: Irgendwann ist immer das erste Mal!
Ich habe zurzeit eine 5. Klasse - und die SchülerInnen sind sooo lieb - die Klasse mag ich gar nicht abgeben und hoffe so sehr, dass mein Vertrag verlängert wird! In den nächsten 2-5 Wochen entscheidet es sich wohl!
Bist du denn schon entfristet? Und bist du auch verbeamtet?
Welche Schulart unterrichtest du noch einmal? Ich bin im Grund- und Hauptschulbereich ausgebildet, unterrichte nun aber an einer Gemeinschaftsschule - die Hauptschulen laufen bei uns in SH aus...
GLG
Tina
P. S. Wenn du dich an der Schule wohl fühlst, wirst du bestimmt schnell wieder schwanger!!! ![]()
Bin beamtet und arbeite auch als GHS-Lehrerin. Wie doof, dass du noch Zeitverträge hast. Gibt es 'ne Chance auf Beamtung?
Irgendwann einmal - ja... Ich bin nun 4 Jahre nach dem 2. Examen im Schuldienst - habe den 5. Zeitvertrag. Es werden nach wie vor Lehrer entfristet usw. - aber wann es bei mir so weit ist, steht in den Sternen. Dabei bin ich mit den Fächern Mathe und Deutsch eigentlich überall einsetzbar. Ich würde auch fast alles unterrichten - bin da wirklich flexibel und habe auch schon viel gemacht. GsD bin ich seit den 4 Jahren immer beim gleichen Schulleiter - nur an verschiedenen Standorten (unsere Schule hat inzwischen 3 Standorte - und ich habe schon an allen gearbeitet). Allerdings kann ich erst einmal nur entfristet werden, weil ich für die Beamtung zu schwer bin... *rotwerde* VLG Tina
Bitte waaaas? Wie kann denn sowas sein. Meinst du wirklich zu schwer? Ist denn sowas mit dem Grundgesetz vereinbar? Das ist ja diskriminierend.
Das weiß ich ehrlich gesagt gar nicht... Also, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist... Die Begründung ist halt, dass man Beihilfe bekommt und mit Übergewicht anfälliger für Krankheiten ist - das Risiko will das Land nicht eingehen... Ist das bei euch anders? Mein BMI darf nicht über 30 sein... Aber ich werde mal versuchen, mich schlau zu machen... VLG Tina
Hab ich noch nie gehört. Muss mal meinen Chef fragen. Der macht Schulrechtveranstaltungen für Referendare.
Das gibt es auf jeden Fall auch in anderen Bundesländern... Gerade beim Googeln habe ich gesehen, dass in NRW ein BMI von 25 gelten soll!!!! Das ist wirklich krass!
Naja, wenns bei mir bald ansteht und ich bin noch zus chwer, werde ich mal die GEW fragen, ob sich das mit Grundgesetz vereinbaren lässt...
Vielen Dank für den Tipp!
Ich bin sehr gespannt, was dein Schulleiter dazu sagt!
nur kurz :) da ich ja Jura studiere und gerade die Grundrechte durchkaue. Solche "Eingriffe" sind GG-konform, wenn sie "verhältnismäßig" sind - also einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet sind den Zweck zu fördern, erforderlich und zumutbar sind - also wenn es der Person zuzumuten ist die Beschränkung zum Wohl der Allgemeinheit zu ertragen. Eine Regelung die Übergewichtige benachteilt würde grundsätzlich erstmal gegen Berufsfreiheit verstoßen, zweitens gegen Diskriminierungsverbot. Der Staat würde daher nie den Arbeitgebern erlauben Gewicht als Einstellungsvoraussetzung zu betrachten (na ja natürlich ist dies der Grundsatz - keiner kann Modelagenturen verpflichten Übergewichtige zu beschäftigen, da dies mit dem Beruf nicht vereinbar ist und in die Berufsfreiheit der Agenturen eingreift und es muss einen sog praktischen Konkordanz zwischen den rechten der Models und der Agenturen hergestellt werden - da ist die Haltung der Agenturen gerechtfertigt, es sei den sie nur super düne Modells einstellen, was die Gesundheit der Menschen als Allgemeingut betrifft und aus diesem Grund nicht gerechtfertigt ist- also dann kann der Staat eine Regelung erlassen die dies verbietet). Im Beamtenrecht wird all das noch enger gesehen, da ist Art. 33 GG anwendbar. Übergewicht würde dann unter Eignung fallen - also alle persönliche Eigenschaften. Das Ziel der Regelung - Nichtbelastung des öffentlichen Haushalts (durch häufigeren kranheitsbedingten Ausfälle, Gefahr früher Berufsunfähig zu werden usw.) Geeignet ist ja, da die Leute die nicht verbeamtet werden, im Fall der Fälle kein Geld dem Staat kosten, erforderlich - da fragt man ob ein milderes Mittel gibt - ich würde sagen Gesundheitsvorsorge - andererseits würde dies bedeuten, dass indirekt Leute gezwungen werden abzunehmen, was wiederum gegen Art. 2 versößt oder mit ein wenig Phantasie auch gegen die Menschenwürde und zumutbar ... na ja kann man streiten, aber wenn es um Geld des Staates geht ist vieles dem einzelnen zuzumuten. Und so kommt man auf die Regelung - nehme ich an ... darüber kann man wissenschaftliche Arbeit schreiben. was ich geschrieben habe ist ganz oberflächlich und sogar bißchen unpräzise - um Verständlichkeits willen :)
Danke dir... ![]()