Elternforum Bitte noch ein Baby

Lohnsteuerklasse

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Hallo, wenn wir jetzt wg. Elterngeld die Lohnsteuerklasse von 3/5 auf 4/4 wechseln wirkt sich das bein Elterngeld doch günstig aus. Aber ist es so, dass man die Monate vorher beim Steuerbescheid wirklich so ausgleichen kann, dass es aufs selbe wie 3/5 rauskommt? Ich weiß nicht ob ihr meine Frage jetzt versteht. Ist schwer zu formulieren.


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Egal wie die Steuerklassen zwischen den Eheleuten aufgeteilt sind, in der Steuererklärung wird abgerechnet. Die Gesamtsteuerbelastung ist also im Jahr bei 4/4 genauso hoch wie bei 3/5. Nur das man ggf. den Ausgleich erst nach dem Steuerbescheid erhält und nicht monatlich, wie bei 3/5. Achtung: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz erhöht. Es könnte also sein, dass ihr besser fahrt, wenn Dein Mann die LStKlasse 4 auch beim Elterngeldbezug behält. Gruß Corinna


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