Mitglied inaktiv
..Wie ist das eigentlich mit der Schichtzulage beim MuSchuG? Habe bei meiner Tochter ein "Ausfallgeld" für die Nachtdienste bekommen, wie lang muß man wieder welche gemacht haben um wieder Anspruch zu haben? Bin zwar noch nicht mal wieder arbeiten, aber schon bei der "Planung" für Kind Nr.2. Will so gern wieder einen Kugelbauch haben! LG schnuck
Hallo Schnuck, das Mutterschaftsgeld wird aus den Nettoentgelten der letzten drei Monaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Erhältst du in diesen Monaten Schichtzulage, dann wird sie mit eingerechnet. Hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden... Liebe grüße Bellabiene
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