Elternforum Bitte noch ein Baby

Geldbezug nach Elternzeit, Jahresvertrag und Schwanger

Geldbezug nach Elternzeit, Jahresvertrag und Schwanger

TomWiiTom

Beitrag melden

Liebe Mamis und Papis, Meine Frau und ich haben ein Problem. Und zwar: Unser Sohn ist am 23.3.16 auf die Welt gekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte meine Frau einen Jahresvertrag der im Dezember 2016 ausgelaufen ist. Meine Frau ist im Moment in Elternzeit und wird nach dieser Elternzeit nicht wieder eingestellt von Ihrem Arbeitgeber. Jetzt zu meiner Frage : Wir planen ein 2 Kind. Wie sieht es beim 2 Kind mit den Elterngeld aus, wenn meine Frau bis zur Geburt des 2 Kindes Arbeitslos ist da Sie ja im Schwangeren Zustand keine Arbeit bekommt. Welches Geld oder wie viel Prozent von was bekommt Sie bei der Arbeitslosigkeit und wird der Bezug berechnet und welches Geld bekommt Sie in der Elternzeit des 2 Kindes? Zusammengefasst : Meine Frau war berufstätig in den letzten 8 Jahren vor der Geburt des 1 Kindes. 23.3.16 Geburt 1 Kind Dezember 2016 Jahresvertrag abgelaufen Bis einschließlich 22.3.2017 in Elternzeit ab 23.3.2017 Arbeitslos Geschätzt Schwanger ab z.B. Mai 2017 Frage wann welches Geld und wie viel. Würde mich sehr freuen über eure Antworten. Danke schon mal.


Diddy84

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von TomWiiTom

Mhhh... am besten mal vom Amt durchrechnen lassen. Was ich weiß ist, dass sie ja normalerweise 65%-75% (je nach Einkommen) von dem jahresbezug bekommt, und egal wie wenig es war, mindestens 300€. Ich würde sagen, wenn sie gar kein Einkommen im letzten Jahr hatte, dann bekommt sie 300€... oder 65% vom Elterngeld.


sterntaler82

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von TomWiiTom

Ganz einfach, sie.bekommt den mindessatz.an Elterngeld.von 300 euro da Arbeitslosengeld.mit 0€ in die Berechnung mit eingeht, zusätzlich bekommt sie den geschwisterbonus in Höhe von 75 euro bis kind Nummer eins drei jahre alt ist. Arbeitslosengeld bekommt sie auch nur wenn Betreuung von kind nummer 1 gesichert ist, mindestens 15 Stunden die Woche. Dabei ist egal wie lange sie vorher gearbeitet hat, die Betreuung kann dur Großeltern oder kita/ Tagesmutter gewährleistet sein das ist egal. Lg


Lela0302

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von TomWiiTom

Hallöchen. Ich wurde damals auch schwanger in der elternzeit. Ich bin von dem Mindestsatz ausgegangen, aber es wurde noch Arbeitszeit mit angerechnet. Obwohl ich schon über ein Jahr in elternzeit war. Da kann dir das Amt am besten helfen.