Annibe
Hallo
Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus.
EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft.
Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gleiche EG bekommen wenn ich jetzt nicht zu arbeiten anfange? Oder wird das EG der letzten 12 Monate als Verdienst angerechnet und ich bekomme den Mindestsatz?
Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Annibe
Meines Wissens nach zählt die Elternzeit nicht mit rein
Hey, Es können bis zu 14 Monate Elterngeld ausgeklammert werden, dh für die Monate gilt dein Gehalt vor deiner Elternzeit. Jeder weiterer Monat Elterngeldbezug ist leider eine Nullrunde für dich. Sofern es direkt mit der Schwangerschaft klappt würden also 2 Monate bei dir mit 0€ gewertet werden, der Rest ergibt sich aus deinem Gehalt im BV bzw deinem Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes. Dafür bekommt du aber 10% Geschwister onus bei 2 Kindern unter 3 Jahren. Aber eine andere Frage: hast du einen Betreuungsplatz für dein Kind ab dem Ende der Elternzeit? Ich habe hier nämlich schon oft gelesen, dass man nur dann ein BV bekommen kann, wenn man theoretisch arbeiten könnte - also wenn das Kind sicher betreut ist.
Danke für die Auskunft! :-) Ja, wir haben einen Krippenplatz.