Mitglied inaktiv
Hallo, bin neu hier registriert und habe eine Frage: (die ich auch schon im RUB-Forum gestellt habe, weil mich eure Antworten interessieren und weil ich gerade irgendwie vor Wut koche) Ich bin im Gesundheitsbereich tätig, schwanger, und habe aufgrund div. Umstände ein Beschäftigungsverbot. Nun hat mein Vorgesetzter (Arzt)sich bei meinem Gynäkologen gemeldet, sich als mein beh. Arzt ausgegeben und wollte Informationen über mich einholen. Allerdings existiere ich nicht als Patient in unseren Akten, da ich mich nie von meinen Chefs behandeln lasse. Darf der das? Unsere Firma in der ich angestellt bin ist rcht groß, über 6 000 Mitarbeiter; d.h. also dass von dort auch mein Gehalt bezahlt werden muss. (Anders als in Kleinbetrieben) Es fand bisher kein persönliches Gespräch statt. Nichts. Ich bin über 10 Jahre dort tätig (dieser Vorgesetzte erst 3 Jahre), die ersten SS auch arbeiten gewesen. Nun aber habe ich mich auf das MuSchu_Gesetz berufen. (Allerdings hat er mich darauf hingewiesen, bei Bekanntgabe meiner SS, dass ich mir Gedanken um ein BV machen soll.) Was würdet ihr tun? Soll ich morgen den Personalrat informieren? Gruß K.Rabe
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Nein das darf er nciht! du kannst ihn verklagen
Frechheit! Leider kenn ich mich mit dem deutschen Recht nicht aus, aber ich glaub nicht dass man das darf. Bei uns ösis darf man das sicher nicht. Aber ich weiß sehrwohl wie es abläuft wenn jemand schwanger ist (bin in der Verrechnung) - und hab daher auch kein gutes Gefühl wenn ich mal in der Firma mitteilen muss, dass ich schwanger bin. lg und lass dich nicht ärgern
Ab zum Personalrat - das was dein Chef da gemacht hat, ist sicher nicht rechtens - und eine bodenlose Frechheit noch dazu!!! Alles Gute für dich!
Hey, ...ich denke, da er sich als behandelnder Arzt "ausgegeben" hat, hat er seinen Titel als Arzt missbraucht, ich würde sagen, wenn so etwas zur Klage u. zur Ärztekammer gelangt, dürfte dieser Jemand der sich Arzt nennt, seinen Titel los sein. Ist doch wirklich unter aller Kanone! ,...auf jeden Fall zum Personalrat...wenn nicht weiter. LG
mach ihn fertig!
Hallo! Nein er darf es nicht! Aber auch dein FA darf telefonisch keine Auskunft geben, nur dann, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt! Also falls Dein FA Auskunft gegeben hat, haben beide falsch gehandelt! Anzeigen! Frechheit sowas! Viele Grüße Steffi
Hallo! Hol dir auf jeden Fall Rat beim Personalrat. Ich denke nicht, daß dein Vorgesetzter legal gehandelt hat. Er hat sich ja für etwas ausgegeben, was er nicht ist. WEnn das nicht sogar strfbar ist. Hat er denn Infos bekommen?