Elternforum Rund ums Baby

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe eine kurze frage und bitte von herablassenden Kommentaren abzusehen. Ich musste eine vermogensauskunft abgeben, und habe heute eine Drohung eines Gläubigers erhalten mit "Pfändung von beweglichen Gegenständen" sprich Fernseher, Schmuck, Laptop etc. Bei der Auskunft habe ich bereist angegeben das ich all dies nicht besitze, bis auf einen 4 jahre alten lcd Fernseher und einen roller aus dem jahr 2014. Der gläubiger weiß nicht, dass ich aktuell eine vermögensauskunft abgegeben habe. Kommt jetzt dann bald der Gerichtsvollzieher vorbei? Oder wird meine Auskunft an den gläubiger weiter geleitet? Ich habe erst nächste Woche einen termin bei der schuldnerberatung um eine Lösung zu finden.


Berlin!

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die Abgabe der Vermögensauskunft, früher: Offenbarungseid, wird in das sog. Schuldnerverzeichnbis eingetragen. Aber nicht an alle möglichen Gläubigerinnen weitergeleitet....wie auch? Es weiß ja niemand, wo Du noch Schulden hast bzw. bei wem. Du mußt das selbst mitteilen und tunlichst, bevor die Gläubigerin Kosten verursacht, um die Schulden beizutreiben. Du hast ja eine Bestätigung / Kopie der Abgabe der Vermögensauskunft bekommen. Tipp am Rande: von weiterer Vollstreckung sind nicht automatisch ALLE Titel ausgenommen. Nämlich solche nicht, die auf einer unerlaubten Handlung beruhen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Mein bruder, 22 jahre alt, hat eine abgeben müssen, weil er seine Ausbildung hingeworfen hat und sich lauter sachen auf pump gekauft hat. Ich weiß, dass er zur vermögensauskunft ins Büro des Gerichtsvollzieher geladen wurde und dort eben unter eides statt versichern musste das alle Angaben über sein Vermögen korrekt sind. Wie das in deinem fall ist, weiß ich leider nicht. Ich kann mir aber gut vorstellen das der Gerichtsvollzieher, den anfragenden gläubigern die Auskunft einfach mitteilen wird, zumindest so bei meinem Bruder. Dennoch würde ich es wie Berlin! Bereits geschrieben hat, dem gläubiger einfach den Ausdruck der vermögensauskunft übersenden.


Musikerin

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Eine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bedeutet nicht, das der Gerichtsvollzieher nicht pfänden darf, das eine schliesst nicht das andere aus. Der Gerichtsvollzieher kann und darf jederzeit die aktuellen, wirtschaftliche Verhältnisse prüfen.


Brummelmama

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Eidesstattliche Versicherung. Also wenn du diese abgegeben hast, besteht ein sog. Pfändungsschutz. Du kannst dich auf diese berufen. Der Gläubiger kann sich das Vermögensverzeichnis einholen. Er wird schauen, ob sich daraus weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen herleiten lassen, ob Angaben genau genug abgegeben wurden und dann evtl die Sache wegen Vermögenslosigkeit vorerst einstellen. Ich selber schaue mir Protokolle an und prüfe Konto bzw Angaben zum Arbeitgeber. Evtl ist nämlich noch keine Lohn- bzw Kontopfändung veranlaßt worden. Interessant sind auch Angaben zum Wohneigentum bzw Versicherungen etc. Man kann eine schnelle Zwangsvollstreckung oder gründliche Zwangsvollstreckung betreiben. Da jeder Antrag dem Gläubiger Geld kostet, hat man das Kosteninteresse zur Hauptforderung im Blick.


LeNiWa

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein deine Gläubiger werden nicht informiert. Wir sind zb die andere Seite. Mein Schwiegervater hat einen Titel gegen ex Mieter wegen mietschulden erwirkt. Nun haben wir alles geerbt und waren Wegen einer anderen Miet Geschichte beim Anwalt. Dieser sprach uns an das wir das letzte Mal Mal 5 Jahren ca geguckt haben ob bei den ex Mietern etwas zu holen ist und wir es jetzt noch mal versuchen können. Er hat dann sich irgendwo informiert und gesagt das vor 1 Jahr ein anderer Gläubiger es versucht hat und die vermögensauskunft keine Pfändung hergibt und es sich daher nicht lohnt den Gerichtssvollzieher hin zu schicken