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Wohnungsdilemma

Wohnungsdilemma

MissRanya

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Muss mich mal auskotzen Eigentlich sollte der Umzug bald stattfinden. Nun hat aber die Mieterin entschieden,dass sie noch 2 Jahre wohnen bleibt und hat ihre Kündigung zurück gezogen Gut,dass wir noch keine frühzeitige Kündigung geschrieben haben Nun suchen wir....und es ist ätzend! Zu wenig Platz...keine gute Verkehrsanbindung..keine Haustiere erlaubt..Durchgangsräume...Kinder unerwünscht.. Balkon nur am Kinderzimmer... Wir sind ja bereit,Abstriche zu machen,aber es geht sowas von gar nicht. Wir hängen hier fest und der Frust steigt


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

Geht das so einfach Kündigung zurück ziehen?


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Scheinbar Auf jeden Fall hat der Vermieter es so akzeptiert.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Theoretisch nur dann, wenn der Vermieter noch vor Erhalt oder gleichzeitig mit Erhalt der Kündigung deren Widerruf erhält. Wenn aber noch kein Vertrag mit einem Nachmieter besteht, dann kann der Vermieter natürlich jederzeit die Kündigung als nichtig erachten, sollte das aber schriftlich festhalten, dass der Mietvertrag uneingeschränkt weiter läuft. Wenn aber bereits ein Nachmieter eine Zusage bekommen hat, gilt dies als Vertrag - das zu beweisen ist aber schwer, wenn man nichts schriftliches in der Hand hat.


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

..und keine Möglichkeit,es anders aufzuteilen.