Mitglied inaktiv
hallo, wenn man eine wohnung kündigt, ist man dann verpflichtet während der kündigungszeit die wohnung von interessenten besichtigen zu lassen? oder kann man sagen besichtigung erst nach auszug möglich? danke
Steht im Normalfall im Mietvertrag mit drinnen, ob man dazu verpflichtet ist.
aber es ist nunmal der Lauf der Dinge.Der Vermieter hätte ja sonst länger Leerlauf wenn er die Wohnung erst zur Ansicht geben kann wenn sie leer ist....und das wird der sicher nicht mitmachen? Gruss Sandy
naja er geht darum das ich gar nicht zu hause bin und erst kurz vorm kündigungstermin zurückkomme. deswegen frage ich ob ich verpflichtet bin die wohnung vorher zu zeigen?
Na, dann mach halt 1 Termin für alle
ich habe immer alle Termine an einem Tag gemacht, manche wurden unverschämt und wollten/konnten es NICHT verstehen warum ich um 20.00 oder Sonntags nicht besichtigen lassen wollte
Bei einer Bekannten war das Pflicht, da der Vermieter so Leerzeiten vermeiden wollte. Voll ätzend, die Leute haben dann sogar gefragt, ob sie bestimmte Möbel dalassen würde und ob der Teppich bleibt usw.. Voll hirnrissig und nervig. Am besten einen Tag ausmachen, wo die Wohnung gestürmt wird und dann haste Ruhe. Verschiedene Termine machen nur unnötig Streß. Würde aber eine gute Freundin mit einladen, damit nichts wegkommt!
ist die Wohnung zu öffnen, nach Terminabsprache mit Dir. Lg, Susy
Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt. Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen. In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seine Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377).
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