Meine_Zwerge
hallo, meine Tochter kam gerade aus der Schule, und meinte morgen sei schulfrei??? wir wohnen in bayern und ich dachte Buß- und Bettag sei in Sachsen Feiertag?? Klärt mich auf, bitte...
Schau mal hier: http://www.feiertage.net/uebersicht.php LG
Wenn du dir unsicher bist, ruf doch einfach in der Schule an und frag nach! Dann weißt du es ganz genau! Vielleicht ist ja auch morgen irgendein Lehrerausflug o.ä. LG
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Aber die Schulen haben ja, jedenfalls hier in Sachsen, 3 freie Tage, die sie auf einen Wunschtermin legen können. Vielleicht ist morgen bei euch ein solcher schulfreier Tag der Schule?
Und bekloppter Nilo-Freund geht trotzdem freiwillig auf Arbeit.
Ich würde da mal nachhacken... evt. Schulfreier Tag? Aber mitten in der Woche ziemlich albern (und normaler weise erfährt man sowas auch zum Elternabend, wann solche Tage sind)
Jaja, so sind sie die Männer. Warte eigentlich auch nur drauf, dass meiner meint, er muß morgen auch in die Werkstatt.
ich muß arbeiten ![]()
Da könnte man mal so schönen Ausflug mit dem Zwerg machen... aber nein...
ICH bin echt angesäuert... letzte Woche Schulung, morgen freiwillig auf Arbeit und übernächstes WE mit Firma zur Weihnachtsfeier in Leipzig. ICH alleine mit Mini-Nilo. Da bekomm ich
Mal von seinen Feuerwehrdiensten ganz abgesehen...
Okay, Ausnahmen bestätigen die Regel. ![]()
Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Lediglich im Freistaat Sachsen besteht er bis heute als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgeltes übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Insoweit ist die sächsische Regelung für die Arbeitnehmer ein Nachteil. Das Bundesverfassungsgericht hält dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung aber für zumutbar.[1] Durch die Feiertagsgesetze ist es auch in den meisten anderen Bundesländern jedem Arbeitnehmer möglich, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag freizunehmen. Hierfür muss kein Urlaubstag genommen, allerdings auf Lohn verzichtet werden. In Bayern ist am Buß- und Bettag an allen Schulen unterrichtsfrei.[2] Außerdem haben in diesem Bundesland die meisten Kindergärten geschlossen, weshalb auch viele Arbeitnehmer mit Kindern an diesem Tag Urlaub nehmen müssen, und der öffentliche Nahverkehr folgt dem Ferienfahrplan. In Berlin besteht für evangelische Schüler keine Verpflichtung zum Schulbesuch.[3]
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