Dansand10
Hallo liebe Mamis villeicht kennt sich ja jemand damit aus oder war schon mal in einer Lage . Mein Mann und ich haben im Juni 2021 unserer erstes Kind bekommen , ich habe darauf 1 Jahr Elternzeit genommen diese endet dieses Jahr am 06.06.22. nun planen wir das zweite Baby wo ich dann 2 Jahre in Elternzeit möchte . Man muss ja 12 kaldermonate vor dem Mutterschutz gearbeitet haben um volles Elterngeld zu bekommen . Wie sieht das den aus wenn ich direkt 1-2 Monate nach meiner Elternzeit wieder schwanger werden würde ? Da würden mir ja dann 3-4Monate in der Berechnung fehlen wie wird das dann berechnet ? Freue mich über euere Erfahrungen
Mit Nullrunden
Für das Elterngeld sind ja wieder die 12 Monate vor Geburt relevant. Du kannst aber Monate mit Elterngeld und Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern lassen. Grob gesagt, gleiches Elterngeld bei einem Abstand der Kinder von ungefähr 14 Monate. Jeder Monat später mindert das Elterngeld oder man arbeitet halt.
Vergiss die anderen Antworten. Keine davon passt wirklich zu 100% da scheinbar niemand deinen kompletten Text gelesen hat. Für Kind 2 gilt das gleiche wie bei Kind 1, theoretisch. Also die 12 Monate vor Geburt sind für das neue EG. Genau wie beim ersten Kind werden aber auch wieder die Monate mit Mutterschutz ausgeklammert. Dazu kommt nun aber das bei einem älteren Kind, bis zu 14 Monate EG-Bezug beim nächsten ausgeklammert werden können. Wenn du also nur ein Jahr EZ hast und nach dem Jahr wieder genauso arbeiten gehst wie vor dem ersten Kind, wird es das gleiche EG. Da jeden Monat von vor dem ersten Kind gegen einen neuen ersetzt wird. Wärst du jetzt über das Jahr EG hinaus länger daheim, sähe das anders aus. Dann wären die Monate wirklich mit 0 € in der Berechnung drin. Aber das ist ja nicht so. Soll heißen, eigentlich könnt ihr direkt loslegen ohne euch Sorgen zu machen. Praktisch wird es sogar etwas mehr EG werden. Da du bis zum 3ten Geburtstag des älteren Kindes noch den Geschwisterbonus bekommen wirst. Auf jeden Fall aber 2 Jahre EZ beim zweiten Kind einreichen. EG kannst du aber dann auch über ein Jahr beziehen, wozu ich dir wegen des geschwisterbonus auch raten würde. Wenn es finanziell eng werden sollte kannst du ja im Rahmen der EZ im zweite Jahr in TZ arbeiten.
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