Skippy
Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: gibt es eine Regelung, wie oft Grillen mit Holzkohle in einer Mietwohnung im EG mit Garten erlaubt ist (nicht auf dem Balkon). Meine neuen Nachbarn grillen jeden zweiten Tag und ich kann auch absolut verstehen, dass so ein Garten in der Stadt toll ist, aber ich kann am Abend kein Fenster mehr öffnen. Unsere Mietshäuser stehen alle eng zusammen, so dass der Rauch zwangsläufig irgendwo reinziehen muss. Das wird im Sommer übel. Jetzt wollte ich freundlich bitten, das Grillen auf 1x pro Woche zu reduzieren, aber gibt es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage? (Hessen) Danke und LG
Hallo, wir hatten das im Mietvertrag stehen. Für alle auch im EG galt Elektrogrill. Schaut doch mal in euren oder macht eine Anfrage an die Hausverwaltung. Grüße.
Vielen Dank für deine Antwort! In unserem Vertrag steht das auch, allerdings sind das Nachbarn aus dem Haus nebenan. Evtl. haben die eine andere Hausordnung.
Da gibt's ganz unterschiedliche Urteile. Generell sollte sich niemand belästigt fühlen.
Frag die neuen Nachbarn einfach, ob sie das ein bisschen einschränken können oder vielleicht können sie den Grill auch etwas anders positionieren, so dass der Qualm nicht direkt zu euch zieht.
Wir haben auch letztens gegrillt und ich habe erst hinterher gesehen, dass hinter der Hecke eine Wäschespinne beim Nachbarn steht an der natürlich Wäsche hing
Bin dann hin habe mich entschuldigt und der Grill steht jetzt woanders.
Die Nachbarwaren auch nicht böse, die haben sich lediglich gefreut, dass wir Rücksicht nehmen.
Manchmal ist den Leuten halt nicht klar, dass sie gerade andere "belästigen".
das problem hatten wir auchmal. Ich meine mich zu erinnern, daß es wesentlich seltener erlaubt ist. Wir hatten Nachbarn mit Einsicht, die dann auf einen Elektrogrill gewechselt haben.
Ja, die Wäsche musste ich auch schon mal neu waschen, aber seitdem trockne ich nur noch drinnen. Das größte Problem ist wirklich, dass wir nicht mehr lüften können. Dann werde ich mal rübergehen und freundlich fragen. Ich hoffe, dass ich auch so viel Glück habe
ich weiß noch sehr genau, wie ich mich geärgert hatte. im sommer, alle fenster offen, zog der angrillgestank in alle räume. es hat eine weile gedauert und manche gespräche- erst haben sie zum anfeuern den grill woanders positioniert, um den aufziehenden gestank zu mildern, dann elektrogrill. Inzwischen sind wir umgezogen, hochparterre mit garten, aus dem der grilldunst in alle wohnungen zieht. nun überlegen wir, einen e-grill zu kaufen, wobei wir sehr selten grillen. reden- reden- reden, dabei sprang damals für uns das eine oder andere würstchen zur versöhnung raus... die von mir so verfluchten nachbarn wurden trotz meiner recht hysterischen wutanfälle sogar freund. auch sowas gibt´s
Es gibt keine Norm, in der steht, wer grillen darf, wie oft, wann und ob nun mit Kohle oder nicht. Es gibt allerdings in jedem Bundesland Landesgesetze, die etwas dazu aussagen, wie viel "Belästigung" man hinnehmen muß und was man nicht erdulden muß. Und es gibt im BGB eine Norm, § 1004, aus der kann man Ansprüche auf Unterlassen bei ziemlich viel ableiten. Auch einen Anspruch auf Unterlassen des Vollqualmens. Denn gerade diese Holzkohlengrills sind schon nervig. Allerdings glaube ich eher, das ihr in der Hausordnung fündig werdet. Sind das alles Mietwohnungen? Haben die alle verschiedene Eigentümer? Ist die Verwaltung aller Wohnungen die selbe? Speziell dann, wenn als Objekte von der selben Verwaltung betreut werden, spricht viel dafür, dass auch die selbe Hausordnung gilt. Aber besser ich als alle Ansprüche ist das persönliche Gespräch. Einfach rübergehen, wirklich freundlich sein, vielleicht mal zusammen grillen oder so. Oder wenigstens was zusammen trinken. Und bloß nicht sowas sagen wir "im Gesetz steht aber" oder "wir haben aber einen gesetzlichen Anspruch..." Alles Gute!
Es gibt verschiedenste Gerichtsurteile dazu, weil es in jedem Bundesland, ja sogar in vielen Gemeinden eine eigene Verordnung dazu gibt. Alle zwei Tage ist es aber definitiv NICHT erlaubt. Du kannst dich nach dem Vermieter auch mal beim Ordnungsamt erkundigen. Vielleicht zählt bei euch auch das Gemeinderecht. Hier sagt das aus, daß im eigenen Garten zwei Mal im Monat grillen erlaubt ist und die Nachbarn das hinnehmen müssen. In gemieteten Gärtern nur einmal im Monat. Du kannst auch mal das Ordnungsamt fragen, die geben gerne Auskunft. Wir grillen nicht oft, aber wenn, dann sag ich unseren Nachbarn Bescheid, daß sie nicht in der Zeit ihre Wohnung lüften. Das klappt sehr gut.
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Vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge! Und bitte nicht falsch verstehen, wir sind recht entspannt und wollen gar nicht mit erhobenem Zeigefinger drohen. ich stelle mich allerdings schon etwas darauf ein, nicht auf viel Verständnis zu stoßen. Da drüben wir auch immer solide gekifft und getrunken
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