SaRaNi
Geht um eine Faschingssitzung. Meine Tochter ist Gardemädchen. Wie lang darf sie mit uns wegbleiben? Um wieviel Uhr müssen wir sie heim bringen ? LG Nicci
na mit euch slange ihr sie lasst oder ?
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wär ja noch schöner, wenn man das vorgeschrieben bekommt :)
und sie freut sich schon soooo :-) ist das erste jahr, dass sie bei den großen mittanzt, also auch das erste mal bei einer erwachsenensitzung.
ich hab auch in einer Garde getanzt :) viele Jahre lang............., wir waren nicht gut, aber es hat Spaß gemacht :))
mit euch eigentlich so lange ihr wollt.. alleine wäre in bekannten umfeld und mit vertrauten personen und persönlicher abholung oder nachhausebringen meine schmerzgrenze bei 21 uhr - ausnahmsweise! LG
die weiß das bestimmt.
jaja
wen meinst du?
Schnuggel hats verstanden ;-))) Obwohl es da schon noch ein paar Einschränkungen nach dem Jugendschutz-gesetz gibt. Kneipe (Raucherkneipe), ist sie allein unterwegs etc pp. Brauchtumspflege (also allein bis 24 Uhr) geht erst ab 14. Das muss aber eine anerkannte Brauchtumspflegeveranstaltung sein.
Nee, wir sind ja dabei. Was ist eine Brauchtumspflegeveranstaltung??
Das sind Veranstaltungen die für die Brauchtumspflege durch geführt werden. Es können auch karnevalsveranstaltungen sein. der veranstalter muss das mit dem zuständigen Ordnungsamt abklären. Wir haben hier z.B. die Kirmes und Freitags ist Disco. Brauchtum, lol, die 14 Jährigen laufen dann da frei rum, während die argwöhnischen Eltern in der Sektbar auf "Feierabend" warten. Ich habe jetzt noch ein paar Jahre Zeit, bis ich schreckliche Musik viel zu laut hören muss;.)
Und noch eine Frage. Wie ist es wenn 12 jährige mit nicht sorgeberechtigtem Erwachsenen abends unterwegs ist? Muss ich da eine Vollmacht schreiben oder sowas? Sind nämlich 2 Faschingssitzungen auf denen sie tanzt. Einmal gehen wir mit und einmal mein Bruder und seine Frau und meine Mutter.
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen. Personensorge kann Dein Bruder übernehmen, bis 22 Uhr sollte als Funkenmariechen kein Problem sein, denn ich egeh davon aus, das es Brauchtumspflege ist (oder künstlerische Betätigung) Also bis 22 Uhr seid ihr auf der sicheren Seite und ich denke, das das auch okay ist. Wenns länger dauert, würd ich da beim Ordnungsamt mal nachfragen wegen Ausnahme.
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