Elternforum Rund ums Baby

wie läuft das wenn man in der lehre schwanger wird und nach abschluss...

wie läuft das wenn man in der lehre schwanger wird und nach abschluss...

BaJo0512

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keine arbeit hat also nicht übernommen wird...muss man dann aufs arbeitsamt sich arbeitslos melden und hartz 4 beantragen oder wie?


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Und da du mit Sicherheit kein ALG bekommen wirst, würdest du zur Hartz4-Stelle weitergeschickt werden. Dort müsstest du dann alles offen legen. Ob und wie viel du dann bekommst, kann man logischer weise nicht pauschal sagen.


BaJo0512

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

aber dennoch muss man sich erstmal arbeitslos melden oder?


groschi

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

solange sie dem arbeitsmarkt zur verfügung steht ( geht natürlich nur mit adäquater kinderbetreuung), kann sie einen antrag auf alg1 stellen. das wird nur recht wenig sein, da dieses ja nach der ausbildungsvergütung berechnet wird http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ausbildung0096306.php


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

ich verstehe die Frage nicht! Was willst Du denn sonst machen? Du wirst ja wohl Geld benötigen, also meldest Du Dich arbeitslos usw.. Desweiteren musst du Dich auch wieder um eine neue Stelle bemühen.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von BaJo0512

Jup. Sollte aber schnell gehen. Die Agentur für Arbeit müsste dir nur ein Zettel geben, worauf vermerkt ist, dass die kein ALG1 zusteht. Und mit diesem "Wisch" würdest du dann zur ARGE gehen. Vergiss nicht, dass du dich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden müsstest. Dann geht alles schneller und du bekommst schneller Geld, wenn dir etwas zusteht.


groschi

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

entweder arbeitsSUCHEND melden und alg1 erhalten (geht aber nur, wenn die kinderbetreuung gesichert ist !! ). oder arbeitslos melden; alg2 bekommen mit dem vermerk "elternzeit", da das kind unter drei jahren ist, hat man eine kleine schonfrist,wenn keine adäquate betreuung gegeben ist (und man deshalb auch dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht)


groschi

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

ihr steht ja alg1 zu. nur eben berechnet anhand der ausbildungsvergütung und wenn sie dem arbeitsmarkt zur verfügung steht ( meines wissens mind. 15 stunden/woche).


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von groschi

...denn bei Joni handelt es sich um eine schulische Ausbildung. Da sieht es anders aus. (Ja, solche Dinge merk ich mir. Aber nicht immer.)