Elternforum Rund ums Baby

wg fahrradunfall

Anzeige kindersitze von thule
wg fahrradunfall

32+4

Beitrag melden

keine rechtliche auskunft bei sowas war bei uns immer schule oder kiga in der haftung sachschäden durch solche unfälle hat auch nicht das kind/gegnerische kind bzw. die versicherung der eltern gezahlt, sondern das hat alles die versicherung schule/kiga übernommen. wundert mich, warum die schule da erstmal nicht haften will. ist aber keine rechtsberatung, nur erfahrung ^^ bei uns zahlte die schule/der kiga


Farasha

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

Schulkinder sind auf dem Weg in die Schule und von dort zurück über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Damit sind die Krankheits-, Arzt- und Krankenhauskosten abgedeckt. Wie das Kind zur Schule kommt, ist egal: Es kann mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard oder auf Inline-Skates zur Schule fahren oder laufen. Auch der Schulweg mit dem öffentlichen Bus oder dem Auto ist eingeschlossen. Bei Unfällen mit dem Schulbus haftet jedoch der private Busunternehmer. trotzdem ist der Schutz, den die gesetzliche Unfallversicherung bietet, lückenhaft. Macht ein Kind auf dem Schulweg einen Abstecher oder Umweg, etwa in einen anderen Stadtteil, um sich nach der Schule mit einem Freund zum Erledigen der Hausaufgaben zu treffen oder um mit ihm zu spielen, gilt der Versicherungsschutz nicht mehr. Nur der Schulweg an sich ist versichert. Umwege können zu großen Problemen führen, falls tatsächlich einmal etwas passieren sollte. Darauf weist der Bund der Versicherten hin – und empfiehlt, deshalb eine private Unfallversicherung für die Kinder abzuschließen, um sie auch in der Freizeit abzusichern.


32+4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Farasha

aber das unten war doch eine schulveranstaltung


Farasha

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

Den Beitrag hatte ich nicht gesehen , sry dachte es geht um Schulweg. Der Link , hilft vielleicht http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_Lehrer/FAQ_Schulfahrten/Haftung2/


Zero

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

Wenn das während eier Schulveranstaltung passiert ist, muß eigentlich die Schule haften. Weigert sie sich, würde ich da mal konkret nachfragen, warum sie sich ihrer Pflicht entziehen.