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welche Briefbeförderungsart gilt als sicherer Nachweis?

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welche Briefbeförderungsart gilt als sicherer Nachweis?

susafi

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reicht ein Einwurfeinschreiben als Nachweis? Weiß das jemand...


mf4

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Antwort auf Beitrag von susafi

Einschreiben mit Rückschein... dann weißt du, daß es angenommen wurde.


susafi

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Antwort auf Beitrag von mf4

naja, so ganz übertreiben wollte ich es nicht... wollte nur einen einfachen rechtsgültigen Nachweis das ich das verschickt habe...


Ritterchen

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Antwort auf Beitrag von susafi

Einwurfeinschreiben heißt nur, dass es vom Briefträger in den Briefkasten eingeworfen wurde. Gilt als Nachweis häufig nicht. Wenn du dir sicher sein willst, dann versende es als Übergabeeinschreiben, dann muß es der Briefträger dem Empfänger übergeben und auch dokumentieren. Willst du dir ganz sicher sein und auch wissen, wann es wem übergeben wurde, dann schicke es als Einschreiben mit Rückschein. Das ist das sicherste.


Laneybucks07

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

Wenn Du ganz sicher sein willst, mach's per Boten! (Familienmitglied oder Nachbar reicht völlig - der muss es nur in einem formlosen Schreiben unterschreiben). Wir hatten grad den Fall, dass die Annahme beim Einschreiben verweigert wurde. Lg


Glücksbärchen

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Antwort auf Beitrag von Laneybucks07

Selbst ein Einschreiben mit Rückschein ist heute kein Nachweis mehr. Man kann damit lediglich beweisen, dass man einen Brief verschickt und der Empfänger ihn nachweislich entgegengenommen hat aber du kannst nicht beweisen, was sich in dem Umschlag befindet. Das war vor ein paar Monaten mal ein Fall vor Gericht: Eine Bekannte von mir hatte auch ein Einschreiben mit Rückschein bei der Post abgegeben. Sie dachte, somit kann sie beweisen, dass das sehr wichtige Schreiben auch beim Empfänger ankommt. Der Empfänger aber behauptete, dass er das Schreiben zwar bekommen hat aber sich nicht das Schriftstück in dem Umschlag befand, was meine Bekannte hineingetan hatte. Sie ging vor Gericht und verlor den Fall, da der Richter auch der Meinung war, dass sie beweisen muss, dass auch wirklich das Schreiben im Umschlag war, was sie behauptet. Tja, und das kann man eben nicht, egal, wie man verschickt......