benny&yannick
Wenn ich zum 30.09. in meinem jetztigen Betrieb kündige, habe ich da noch Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld? Oder dann beim neuen Arbeitgeber, wenn ich da zum 01.10. anfange.
Müßte doch aus dem Tarifvertrag, oder Arbeitsvertrag hervorgehen..... ![]()
Im Arbeitsvertrag habe ich nichts gefunden
Hallo, würde sagen weder noch... kommt aber sicher auch auf deinen AG an. LG
Das kommt auf den Tarifvertrag an.
soviel ich weiss hat man auf gratifikationen,sprich weihnachtsgeld gar keinen anspruch. is ne freiwillige sache vom arbeitgeber. gruß miles
wir haben es aber im tarif.
Genau, wenn sowas im Tarif festgeschrieben ist, wird es auch gezahlt...die Frage ist halt nur inwiefern du Anspruch hast....
kommt auch wieder auf den Tarifvertrag an. Ein AG darf die Zahlung aussetzen, wenn es dafür wirtschaftliche Gründe gibt und dies muss er auch im Zweifel belegen können.
Wenn es im Tarif drinsteht, dann wirst Du es wohl anteiglig bekommen. Frag doch mal bei der Personalstelle nach.
aso,dann ![]()
Du bekommst es anteilig ausgezahlt wenn dein ag welches zählt . Wenn es aus wirtschaftlichen gründen nicht möglich ist kann er die Zahlung auch ausetzen.
beim neuen AG erst ab 6 Monate Betriebszugehörigkeit anteilig 1/12 pro Monat Für das Kündigungsjahr gibt es nichts. so kenne ich das.
Anspruch gegenüber deinem neuen Arbeitgeber sowieso nicht, es sei denn dein neuer Vertrag sagt das aus ...... Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung, die nicht jeder Arbeitgeber zahlt und in der heutigen Zeit immer seltener wird. Wenn dein alter Vertrag Weihnachtsgeld beinhaltet, hast Du auch anteilig Anspruch auf dieses Geld ......
Ich hätte sogar das Glück, falls es mit dem neuen Job klappt, dass ich im alten tarif bleibe. Sprich, ich nehme alles vom alten Arbeitgeber mit inkl. der angesammelten Jahre in der Zusatzversicherung. Werde mal meine Lohnbuchhaltung anrufen
Wenn es einen Tarifvertrag gibt, der die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation regelt, dann ist dort mit ziemlicher Sicherheit auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen der AN Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Welcher TV findet denn auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung?
AVR in Anlehnung an den TVÖD
AVR Caritas nehme ich an.
Guckst Du hier
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage01.htm
XIV Weihnachtszuwendung.
Die Regelung ist eigentlich recht eindeutig. Falls was nicht klar ist kannst du aber gerne noch mal nachfragen.
Danke.... das würde jetzt bedeuten,JA
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