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Weihnachtsgeldfrage!

Weihnachtsgeldfrage!

benny&yannick

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Wenn ich zum 30.09. in meinem jetztigen Betrieb kündige, habe ich da noch Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld? Oder dann beim neuen Arbeitgeber, wenn ich da zum 01.10. anfange.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Müßte doch aus dem Tarifvertrag, oder Arbeitsvertrag hervorgehen.....


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Im Arbeitsvertrag habe ich nichts gefunden


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Hallo, würde sagen weder noch... kommt aber sicher auch auf deinen AG an. LG


milesmaggrossesonnenbrillen

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

soviel ich weiss hat man auf gratifikationen,sprich weihnachtsgeld gar keinen anspruch. is ne freiwillige sache vom arbeitgeber. gruß miles


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Genau, wenn sowas im Tarif festgeschrieben ist, wird es auch gezahlt...die Frage ist halt nur inwiefern du Anspruch hast....


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von milesmaggrossesonnenbrillen

kommt auch wieder auf den Tarifvertrag an. Ein AG darf die Zahlung aussetzen, wenn es dafür wirtschaftliche Gründe gibt und dies muss er auch im Zweifel belegen können.


keks79

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Wenn es im Tarif drinsteht, dann wirst Du es wohl anteiglig bekommen. Frag doch mal bei der Personalstelle nach.


die liebe

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Antwort auf Beitrag von keks79

Du bekommst es anteilig ausgezahlt wenn dein ag welches zählt . Wenn es aus wirtschaftlichen gründen nicht möglich ist kann er die Zahlung auch ausetzen.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

beim neuen AG erst ab 6 Monate Betriebszugehörigkeit anteilig 1/12 pro Monat Für das Kündigungsjahr gibt es nichts. so kenne ich das.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Anspruch gegenüber deinem neuen Arbeitgeber sowieso nicht, es sei denn dein neuer Vertrag sagt das aus ...... Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung, die nicht jeder Arbeitgeber zahlt und in der heutigen Zeit immer seltener wird. Wenn dein alter Vertrag Weihnachtsgeld beinhaltet, hast Du auch anteilig Anspruch auf dieses Geld ......


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ich hätte sogar das Glück, falls es mit dem neuen Job klappt, dass ich im alten tarif bleibe. Sprich, ich nehme alles vom alten Arbeitgeber mit inkl. der angesammelten Jahre in der Zusatzversicherung. Werde mal meine Lohnbuchhaltung anrufen


Ebba

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Wenn es einen Tarifvertrag gibt, der die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation regelt, dann ist dort mit ziemlicher Sicherheit auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen der AN Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Welcher TV findet denn auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung?


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Ebba

AVR in Anlehnung an den TVÖD


Ebba

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

AVR Caritas nehme ich an. Guckst Du hier http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage01.htm XIV Weihnachtszuwendung. Die Regelung ist eigentlich recht eindeutig. Falls was nicht klar ist kannst du aber gerne noch mal nachfragen.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Danke.... das würde jetzt bedeuten,JA