Mitglied inaktiv
...es ist schon einfach. Man kann sich ausrechnen (lassen), was höher wäre und das kann man dann beantragen. So hatte es mir damals meine Rechtsanwältin geraten, die auf Sozialleistungen spezialisiert ist. Gruß
ich war gerade mit einer kigamutter bei der wohngeldstelle. ihr fehlen 89,- euro und somit muss sie zuerst andere leistungen beantragen (vorrangige). ihre kinder bekommen aber kinderwohngeld. lg biggi
Das ist mir neu...
ich hatte davon gar keine ahnung, aber die sachbearbeiterin hat es so erklärt, das du auf jeden fall über den hartz 4 satz liegen musst. vielleicht ist das ja von bundesland zu bundesland unterschiedlich?? lg
nein ist überall gleich.wenn wohngeld und kinderzuschlag den mehrbedarf decken bekonnst du das .wenn der mehrbedarf höher ist mußt du H4 beantragen auch wenn du das nicht willst .oder du bekomst gar nix
normalerweise geht wohngeld doch vor h4.... weiss gar nicht warum sich das h4 amt von unten so "anstellt" merkwürdig...
Ich bin immer noch der Meinung, das das nicht stimmt und H4 kommt in der "Rangordnung" definitiv NACH dem Wohngeld! Aber genaues werden wir wahrscheinlcih nicht rausbekommen. Bei mir ging es damals, das ich H4 nicht beantragen mußte, da kann einen ja auch niemand zu zwingen! Lg
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