Elternforum Rund ums Baby

wegen aufenthaltsbestimmungsrecht

wegen aufenthaltsbestimmungsrecht

tilesa

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beim gemeinsamen sorgerecht, haben beide das aufenthaltsbestimmungsrecht. wegen umzug! auch wenn man das alleinige sorgerecht hat, brauch man die zustimmung vom anderen elternteil (wenns ums weiter wegziehen geht). denn oft wird vergessen, dass das andere elternteil auch ein umgangsRECHT hat und um dieses geht es beim umziehen.


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von tilesa

nicht nur. die schulwahl gehört ganz klar zu den entscheidungen, die gemeinsam getroffen werden müssen. und das gilt auch für einen schulwechsel. innerhalb des einzugsgebietes dürfte man sicher umziehen... lg, susi


mf4

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Antwort auf Beitrag von Susi0103

Ich habe alle 4 Kinder allein an Schulen und KiTas angemeldet und in den fast 25 Jahren als Mutter wurde ich genau 2 mal nach dem Sorgerecht gefragt und musste dieses als alleiniges nachweisen... 1mal bei Kontoeröffnung fürs Kind und 1mal bei Kinderpässen... sonst interessierte es keinen. Auch der so oft erwähnte KH-Aufenthalt oder OP... konnte ich immer ohne Nachweis allein entscheiden und tat das auch.


32+4

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Antwort auf Beitrag von tilesa

und nicht zu vergessen den UET, der einfach wegziehen kann..egal wohin...umgangsrecht? hust chips...


tilesa

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Antwort auf Beitrag von 32+4

wasn nun schon wieder UET? der nächste gerichtstermin steht bei mir an


32+4

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Antwort auf Beitrag von tilesa

umgangselternteil schon wieder? guckst aber zuversichtlich :-) hier passiert nix..bis heute hat er keinen schritt richtung entzug gemacht.


tilesa

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Antwort auf Beitrag von 32+4

klar, geht wegen dem umgang weiter. er hat timi nun wieder 2x versetzt. wie immer...


32+4

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Antwort auf Beitrag von tilesa

darauf spekuliere ich. macht er aber nicht, weil er mich damit ärgern will. die kids sind sein spielball naja..dann drücke ich mal die daumen


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von tilesa

Denn er darf hinziehen wohin er will und ich soll um Erlaubnis betteln? NEIN mit Sicherheit nicht, er hat sich doch auch 300 km weit weg verzogen und ich darf nicht mal ins Nachbarhaus? Ungerecht, aber ich frag ihn da eh nicht, denn es ist meine Sache und er kennt seine Rechte eh nicht


mf4

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Der Elternteil kann immer hin ziehen wohin er mag aber eben nicht die Kinder... dagegen kann sich der ET, bei dem die Kinder nicht leben wehren.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber mal ehrlich, warum sollte ich ihn fragen ob ich zb. ins Nachbarhaus ziehen darf wenn er doch 300 km weit weg wohnt? Würden sie in der gleichen Stadt wohnen und Muttern zieht einen Stadtwechsel ins Boot, DANN verstehe ich das auch, aber ich renne keinem hinterher, der den Umgang so schwierig machen lässt, weil er so weit weg wohnt.


Anny

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Antwort auf Beitrag von tilesa

ich denke es geht um meinen Beitrag vorhin. Es geht allein darum, dass das große Kind in der Schule bleiben soll. Sie würde mit dem Umzug näher zum Ex ziehen, wenn auch nur unwesentlich, also jeden Fall würde der Umgang nicht benachteiligt sein. Sie würde lediglich in unsere Nachbarstadt ziehen, ca. 20 Auto-min. von ihrem jetzigen Wohnort entfernt. Dort gibt es 1. eine bessere Grundschule als die jetzige und 2. hätte sie angrenzend eine Arbeitsstelle. Er stellt sich quer, sie darf dort nicht hin ziehen.


tilesa

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Antwort auf Beitrag von Anny

wenn es durch den umzug nur vorteile gibt, dann sollte sie mal mit ihm zusammen zum jugendamt gehen und alles klar schildern. bringt das nix...soll se klagen ;-)


Anny

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Antwort auf Beitrag von tilesa

Er wohn selbst weiter weg und geht arbeiten. Die Gerichtsverhandlung bzgl. des geteilten Sorgerechts ist gerade erst gewesen und sie beißt sich in den hintern, dass sie nicht vorher umgezogen ist.


tilesa

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Antwort auf Beitrag von Anny

ich würd sooft klagen, wie ich kann.