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Was passiert, wenn der Vermieter stirbt?

Was passiert, wenn der Vermieter stirbt?

smukke-pige

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...ohne Anhang, ohne Schriftliches? Gerade jetzt im Freundeskreis passiert, was passiert jetzt? Weiß das Jemand??? Meine Freundin lebt mit ihrer Familie seit 12 Jahren dort und hat Angst, jetzt ausziehen zu müssen.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Kommt darauf an, was die Erben vorhaben...... Entweder es passiert überhaupt nichts und die Mietverhältnisse laufen einfach weiter, vielleicht machen die Erben Eigentumswohnungen draus und bieten den jetzigen Mietern Vorkaufsrecht an, oder sie verkaufen das ganze Haus mitsamt den Mietverträgen und dann kommt es auf den neuen Besitzer an............................. Ich glaube, da gibt es so viele Varianten, dass im Moment wohl nur abwarten bleibt....


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Dabei hat es gar nichts mit einem BV zu tun. Es passiert zunächst gar nichts, der Mietvertrag wird mit den Erben fortgeführt. Auch wenn das Haus insgesamt verkauft wird, hat das auf den Bestand der Mietverträge keinen Einfluss. Alles andere steht doch in den Sternen, Du weisst ja schon nicht, was vermietet ist (Haus, Wohnung, Eigentumswohnung...). Was soll denn so eine Angstmacherei mit Halbwissen?


kattta

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Also, entweder gibt es Erben und die entscheiden dann, was sie möchten ( Weitervermietung/Eigennutung/Verkauf) oder es gibt keine Erben, dann erbt der Staat.


smukke-pige

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Antwort auf Beitrag von kattta

Es gibt niemanden!


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Das weiß doch keiner. Nur weil es keine Kinder gibt, bedeutet es nicht, dass es so gar keine Verwandten geben wird. Das kann der Neffe des Cousins des Vermieters sein oder von der Mutter die Tante deren Enkelkind oder was weiß ich. Da wird nun erstmal gesucht, ob sich dann jemand findet für das Erbe. Also hilft nur abwarten.


Rucolaendivie

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Woher weißt Du das? Der Vermieter wird wohl weder Deine Freundin noch Dich in seine Nachlassplanung eingeweiht haben. Es ist gut möglich, dass er ein Testament gemacht hat. Gerade wenn man alleinstehend und kinderlos ist, ist das auch ratsam. Dann erbt vermutlich jemand aus dem Freundeskreis, oder sein Patenkind, eine Stiftung, eine Institution...


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Grundsätzlich kann man einen Mietvertrag auch mündlich schließen. Der Mietvertrag besteht also, und die Höhe der Miete wird deine Freundin wohl durch die Mietzahlungen und Jahresabrechnungen nachweisen können. Jetzt wird ermittelt, wer das Haus erbt, und dann geht es weiter wie bei jeder anderen Erbschaft auch. Das Mietverhältnis besteht so weiter, wie es jetzt ist. Vielleicht bleibt es dabei . Allerdings kann es auch sein, dass der Erbe andere Pläne mit dem Haus hat. Aber da muss deine Freundin abwarten und sehen, was noch kommt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Glaub mir, es gibt immer jemanden. Wir hatten auch so einen Fall und dachten, da gibt es keine Angehörigen und am Ende kam raus, er hatte drei Kinder, aber schon 30 Jahre keinen Kontakt mehr. Die Ämter suchen solange, bis sie fündig werden. Schlagen die "Erben" allerdings aus, geht das Haus an den Staat über.