Heidschnucke
ich habe mir bei der DAK einen Kurantrag angefordert, auf diesem steht oben im Briefkopf 19.1.2012. In Kur war ich bis Ende Februar 2008 und in dieser 4 Jahresfrist darf man keinen neuen Antrag stellen. ("ich erkläre dass innerhalb der letzten 4 Jahre vor dieser ANTRAGSSTELLUNG keine Maßnahmen durchgeführt wurden") Ich möchte das Formular bis März liegenlassen und dann einreichen, dann hätte die DAK in ihrem Eingangsstempel ja auch März stehen. Nun meint mein Mann, dass das Datum auf dem Formular zählt. Das könnte man doch überschreiben, oder? Der Arzt würde auch auf März datieren und fahren würden wir überhaupt erst ab Sommer 2012. Außerdem steht unten im Unterschriftsfeld noch kein Datum, das schreibt man doch auch per Hand rein.
ich würde im antrag auch ein anderes datum eintragen zumal der brief ja noch länger bei dir liegt,die werden sich fragen warum im jan geschrieben und im märz erst gekommen! antragsdatum wäre dann der 19.1.also das datum nehmen wenn du es abschickst
Ich arbeite bei einer anderen Krankenkasse und da zählt das Datum des Posteingangs. Wir haben auch die Anweisung, das Datum, was unser Briefprogramm auf dem Antrag bei "Datum der Antragstellung" immer reinmacht, rauszunehmen. Ist nur ein Mausklick.
also könnte ich es einfach überschreiben? Denn mein Mann meint, ich müßte im März ein neues Formular anfordern.
streich es einfach durch. wie gesagt, bei meinem arbeitgeber zählt der posteingangsstempel. warum rufst du nicht einfach an bei deiner krankenkasse?
ich tippe auch auf einen neuen antrag..."ab antragstellung ..bedeutet der tag, als du den antrag geholt hast
datum der antragstellung ist das datum, wo du den antrag unterschreibst bzw. er bei deiner kk eingeht (poststempel) wann du dir den antrag holst und ausfüllst, ist vollkommen unerheblich. wenn da also ein datum draufsteht, weil du den antrag angefordert hast udn deine kk dir den auf dem postweg zugeschickt hat ("ihre anfrage vom 19.1.") kannst du das durchstreichen und durch das datum ersetzen, welches letztentlich mit antragstellung eingereicht wird. LG
ich habe damals einen antrag gestellt für eine haushaltshilfe..... da zählte das datum, als ich den leeren antrag geholt habe (nicht umsonst steht da ein vorgedrucktes datum) ab dem tag hatte ich anspruch auf erstattung der kosten. abgegeben hab ich den viel später..... vllt kommt es auch auf den antrag an? meine kk ist außerdem sehr kulant, selbst wenn so ein vorfall wäre, hätten sie eine lösung.
wir haben die anweisung das vorgedruckte datum ( das briefprogrammm zeigt uns das an) rauszunehmen. es zählt bei uns das datum des posteingangsstempels.
redest du allgemein von anträgen oder nur von kuranträgen?
und wozu gibt es denn dann überhaupt das vorgedruckte datum, wenns eh rausgenommen wird?!
Datum der Antragstellung bei einer Kur ist dann, wenn du den Antrag tatsächlich stellst, wenn du den Antrag im März stellst, trägst du eben auch das Datum ein. Wäre ja ebenso möglich, daß du den Antrag nicht stellst und somit gäbe es gar kein Datum der Antragstellung, obwohl der 19.1. eingetragen ist. Bei anderen Angelegenheiten wiederum ist das anders, z.B. beim Jobcenter, da gilt tatsächlich das Datum bzw. der Monat, wo du die Anträge geholt hast - da ist aber dann auch angegeben, wann du sie ausgefüllt abgeben mußt, da sie sonst ungültig werden. Du kannst auch jederzeit neue Anträge aus dem Netz runterladen und ausdrucken und mit eben dem aktuellen Antragsdatum versehen. Auch wenn die KK evtl. anderweitige Formulare benutzt, gilt der Antrag dann als gestellt, wenn eindeutig daraus hervorgeht, welche Kassenleistung du beantragst und Atteste des Arztes mitsendest.
Ich war im Oktober 2009 zur Kur und darf ab 2013 wieder einen Antrag stellen......auch im Januar schon. MfG
Einen Antrag kannst du jederzeit stellen, nur wenns unterhalb der 4-Jahresfrist ist (und im SGB9 gelten Jahre und nicht Jahrgänge), wäre es eine vorzeitige Kur und würde nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen dazu zu treffen. Wenn die dir das so gesagt haben, dann laß dir das schriftlich geben, damit derjenige Sachbearbeiter dann dafür gerade steht, der dir das erzählt hat, falls dein vorzeitiger Antrag scheitern würde. Erst ab dem Tag, wo deine letzte Kur 4 Jahre her ist, gilt es nicht mehr als vorzeitige Kur.
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