Elternforum Rund ums Baby

Verständnisproblem

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dkteufelchen

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unsere jungs sind in der 5. klasse und machen seit der 1. klasse PMK als unterrichtsfach statt religion. jetzt werden an der schule fach(lehrer)bedarfsplanungen für das nächste schuljahr gemacht und wir sollen entscheiden, ob kinder wieder PMK oder religion machen. soweit so gut, und alles nachvollziehbar. nun soll ich aber meine kinder aus dem religionsunterricht abmelden, wenn sie PMK WEITERmachen, und eine abmeldebescheinigung vorlegen. wie soll ich mein kind denn bitte von was abmelden, wenn es nie angemeldet war? mache ich diese abmeldung nicht (ersatzweise selber schreiben: Ich melde meinen sohn... für das schuljahr 15/16 vom Rel-unterricht ab) beibringe, müssen sie rel-unterricht machen. was sind das für komische gesetzte? angeblich wäre es so im gesetz verankert. ich würde es evtl. in bayern verstehen, da ich davon ausgehe, dass dort sicher 80 % der kinder den Rel-unterricht besuchen. hier jedoch gehen etwa 80 % in PMK. und wieso MUSS ich mein kind von etwas abmelden, wo es nie angemeldet war und es reicht NICHT aus, wenn ich schreibe: .... besucht weiterhin PMK... ich bin da heute etwas verständnislahm


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Sind Deine Jungs durch Taufe "Mitglieder" einer Kirche? Dann musst Du sie hier zumindest in Niedersachsen extra abmelden, weil sie sonst automatisch Religion haben.


dkteufelchen

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nein, das hatte ich vergessen zu schreiben. weder die kinder noch wir sind getauft, gehören irgend einer gemeinde oder konfession an, oder haben sonstige kirchliche hintergründe, die irgendwie auf reli hindeuten würden. es ist einfach ein formblatt, was meiner meinung nach, einen falschen inhalt hat, und man beruft sich auf gesetze. in meinen augen ist, das so, als wenn man schreiben würde (ich überspitze mal: man darf niemals bei rot über die kreuzung gehen, und baut dann nur ampeln mit rotem lichtzeichen)


Mitglied inaktiv

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Okay, ist das ein Formblatt von der Schule? Schau mal im Schulgesetz Deines Bundeslandes nach, ob es tatsächlich so dadrin steht (oder per PN Dein Bundesland, habe aber erst später Zeit). Und wenn es Dich stört, so sehr, das Du meinst, das es nicht passt, dann schreib doch mal Deinem Landtagsabgeordneten einen Brief, vielleicht gehört das Gesetz verändert?


dkteufelchen

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danke, die idee ist gut. das formblatt ist von der schule. das gesetz lass ich mir von der schule bestätigen (nochmal raussuchen von der lehrerin zum abgleich) und den bildungsminister schreib ich dann auch gern an, wäre nicht das erste mal bundesland PN


dkteufelchen

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genau genommen, müssten sie nicht mal PMK machen, lese ich gerade: "...Schüler, die keinem Bekenntnis angehören, ftir das Bekenntnisunterrichl erteilt wird, können aufgrund des Art. 4 Abs. I GG ("Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.") nicht verpflichtet werden, an einem Religionsunterricht gleich welcher Konfession teilzunehmen. Sie brauchen sich demzufolge auch nicht davon abzumelden und den in $ 7 Abs. 2 SchulG vorgesehenen Ersatzunterricht besuchen...." aus einer gutachterlichen stellungnahme


dkteufelchen

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genau genommen, müssten sie nicht mal PMK machen, lese ich gerade: "...Schüler, die keinem Bekenntnis angehören, ftir das Bekenntnisunterrichl erteilt wird, können aufgrund des Art. 4 Abs. I GG ("Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.") nicht verpflichtet werden, an einem Religionsunterricht gleich welcher Konfession teilzunehmen. Sie brauchen sich demzufolge auch nicht davon abzumelden und den in $ 7 Abs. 2 SchulG vorgesehenen Ersatzunterricht besuchen...." aus einer gutachterlichen stellungnahme


taram

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ha? Und wie meldest du ihn nun ab?