Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, vielleicht hat eine von euch noch Tips für mich, was mein Mann und ich beachten sollten, wenn mein Mann direkt nach der Geburt unseres Kindes im Januar in Elternzeit gehen möchte. Für mind. 24 Monate. Bei meiner Tochter war ich in Elternzeit, da war alles ziemlich einfach und selbsterklärend. Aber wie sieht es aus, wenn der Papa geht? Schließlich hat er z.B. keinen Mutterschutz. Trotzdessen muss der Antritt der Elternzeit ja mind. 7 Wochen vorher beim AG angekündigt werden. Wir haben dies schon im Oktober gemacht....nur: ist dies überhaupt gültig? Denn wir konnten weder Name des Kindes noch Geburtsdatum angeben. Kind ist ja noch nicht geboren. Also haben wir das so formuliert, dass er ab Geburt seinen Sonderurlaub und danach anschließend Elternzeit bis zum 2 Geburtstag nehmen möchte. Als Geburtsdatum haben wir den voraussichtlichen ET definiert, aber auch erläutert, dass alle genauen Angaben nach der Geburt folgen werden. Sein AG hat uns dies auch schriftl. bestätigt. Wie sieht es aus mit dem Elterngeld? Gibt es große Unterschiede beim Antrag? Da er kein Mutterschaftsgeld erhält, haben wir keinen Zeitpuffer....also wird er schnellstmöglich beantragen müssen, damit wir nicht lange vom Ersparten und von nur meinem Einkommen leben müssen, das ist klar. Müssen wir aber noch etwas besonderes beachten? Woran sollte man noch denken? Wer hatte schon mal die gleiche Situation? Ich bin ab übernächste Woche im Mutterschutz und möchte alles so weit vorbereiten, damit ich den Stress nach der Geburt nicht habe.
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