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Unterhaltsvorschuss bei unbekanntem Vater?

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Unterhaltsvorschuss bei unbekanntem Vater?

Lisa_Marie93

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Habe gerade mit dem Jugendamt telefoniert wegen Kostenübernahme der Kinderkrippe. Sie haben mir dann geraten doch Unterhaltsvorschuss zu beantragen (Habe ich damals nicht gemacht weil ich der Meinung bin, dass niemand anders dafür aufkommen muss). Wie würde das denn ablaufen? Da Vater unbekannt, kann das Geld ja auch von niemandem eingefordert werden? Ist es dann überhaupt möglich?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Das JA will den UH vom Kindsvater zurück. Deshalb heißt es ja VORschuss. Wenn du ihn nicht angeben willst würde ich sagen... du hast Pech.


Lisa_Marie93

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Antwort auf Beitrag von mf4

Du hast da was falsch verstanden. Ich WEIß überhaupt nicht WER der Vater ist!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Warst du nicht dabei oder gab es zu viele, die dabei waren?


gigigi

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Antwort auf Beitrag von mf4

nicht mal eine Idee???


Lisa_Marie93

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Antwort auf Beitrag von mf4

Die Frage wieso, weshalb, warum ist doch völlig unwichtig. Das war nicht meine Frage. Fakt ist: Vater unbekannt!


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Ich glaube, du musst dann zumindest nen potentiellen Vater angeben, den/ die das JA dann testet.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

... sieh mal zu, wie zu zum UH-Vorschuss kommst


Lisa_Marie93

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Antwort auf Beitrag von mf4

das habe ich aber oben schon geschrieben! Das Jugendamt hat mir dazu geraten


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Es geht nicht um wollen sondern um können ! Das JA will dann mit SICHERHEIT wenigstens einen potentiellen Kandidaten genannt (!) bekommen!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

dann lasse alle zum Test antreten, die dabei waren


Lisa_Marie93

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Antwort auf Beitrag von mf4

Du weißt nicht was war also spar dir doch bitte deine blöden Antworten liebe mf4!


groschi

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

das war keine blöde antwort, sondern sachlich völlig richtig wenn du VORschuss erhalten willst, bist du verpflichtet, alle potentiellen väter zwecks wiederholung des vorschusses anzugeben


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Ich will dir ja nicht auf den Schlips treten, aber EIGENTLICH müsstest du doch denjenigen welchen benennen können - es sei denn, du warst da gerade völlig weggetreten oder hattest Gruppen... Nicht nennen WOLLEN halte ich allerdings für ein Unding. Dann beantrage lieber weiter nichts.


mf4

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Nicht fragen? Och ich würds schon gern wissen


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Jedoch wollen die einen Namen. Du als Mutter bist verpflichtet dahingehend zur Aufklärung der Vaterschaft beizutragen. Ansonsten, soweit ich das weis, bekommt man nichts.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Du willst nicht, dass das JA für Unterhaltsvorschuss aufkommt aber die Krippengebühren sollen sie zahlen? Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Wie kann man nicht wissen wer der Vater ist? Wie verantwortet man das vor dem Kind? Beide (Vater und Kind) haben doch ein Recht darauf sich zu kennen...


Lisa_Marie93

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Da bin ich der gleichen Meinung wie du. Aber ich kann da leider nichts dran ändern wenn ich es nicht weiß. Die Frage wieso,weshalb,warum werde ich nicht beantworten aber das habe ich oben schon geschrieben!


Conny82

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Da gibts genug Gruende. Vergewaltigung, man hatte mehrere hintereinandern/gleichzeitig. ONS. Wenn man allerdings ne Ahnung hat, wer es sein koennte, ist man schon allein wegen dem Kind dazu verpflichtet es zumindest zu versuchen herauszufinden.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Sag dem JA dass der Vater unbekannt ist und dass du deswegen keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hast. Mich dünkt, die wollen nur die Gelder verschieben, sie sollten das selber wissen.


Lisa_Marie93

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Wow, eine normale Antwort ohne Nachfrage was passiert ist. Hätte ich nicht gedacht... Das Jugendamt weiß von Anfang an, dass der Vater unbekannt ist. Sie wollen mir aber jetzt trotzdem einen Antrag wegen Unterhaltsvorschuss zuschicken


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

dann füll ihn aus und schau was passiert.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Und für sowas zahle ich Steuern. :/ Wenn man den Vater nicht kennt (durch z.B. Vergewaltigung) und man das Kind trotzdem bekommt, dann finde ich es richtig. Man kann bei dir ja nur spekulieren.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Klingt dämlich vom JA. Die sollten das besser wissen. Vielleicht brauchen die auch den Ablehnungsbescheid über UHV für ihre Aktenführung? Dann füllst du den Antrag eben aus, was solls. Aber ich wäre ja neugierig und würde die fragen was das soll. Viel Glück.


Conny82

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Na, die versuchen den "schwarzen Peter" jemand anderes zuzuschieben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Conny82

Wenn das tatsächlich GEHEN würde, fände ich das reichlich unverschämt und zwar auch vom JA. Es sei denn...du bist wirklich unverschuldet da reingeraten... Ich Urteile nicht, und will auch nichts wissen, aber meine Meinung dazu sagen möchte ich schon.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Conny82

... und das könnte die Antragsbewilligung verzögern...


robinsmama2009

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

... Wenn man bedenkt, dass das Kind ja auch durch ein schlimmes Erlebnis entstanden sein kann... Oder eben durch nen ONS oder sonstiges.... Außerdem warum soll sie kein UV kriegen nur weil der Vater unbekannt ist? In wie.vielen Fällen kriegt das JA den Unterhalt sowieso vom Vater nie wieder??? Probier es einfach und falls nicht, gibt es ja auch andere Anlaufstellen woe Wohngeldstelle usw... Lg elisa


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von robinsmama2009

Sollte das Kind durch einen ONS oder durch "sonstiges" entstanden sein, finde ich die Antowrten nicht so arg taktlos, eher berechtigt...sie möchte ja erreichen, dass das Amt, also wir Steuerzahler, die Kosten für (in dem Fall) ihr "amouröses Abenteuer mit Folgen" übenrhmen. So gehts ja auch nicht. Sollte sie vergwaltigt worden sein (was ich ihr nicht wünsche) siehts wieder anders aus.


Lisa_Marie93

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Schreib ich so unverständlich oder könnt ihr nur alle nicht genau lesen? Ich möchte den Unterhaltsvorschuss NICHT beantragen! Das war die Idee des Jugendamtes.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lisa_Marie93

Naja, was soll denn ein Telefonat wegen Kostenübernahme sonst bedeuten?? Ich hab nicht mit dem Jugendamt telefoniert, als ich meine Tochter in der Krippe angemeldet habe......


Lisa_Marie93

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In dem Posting ging es um den Unterhaltsvorschuss falls dir das noch nicht aufgefallen ist. Die Krippenkosten werden zum Teil übernommen weil ich in der Ausbildung bin und wie du dir denken kannst verdiene ich da nicht gerade viel. Daran sehe ich nichts falsches. Machen viele heutzutage auch mit ungeplanten Kindern ;)