Nick94
Guten Tag, ich habe folgende Frage zum Selbstbehalt. Meine (noch) Frau und ich haben gemeinsam zwei Kinder (1 und fast 4) Die kleine lebt bei mir und die große bei ihr. Wie hoch ist mein Selbstbehalt wenn ich wieder arbeiten gehe? Die kleine ist dann 3 und die große 6. Meine ex lebt aufgrund von Gesundheitlichen Gründen vom Jobcenter. Vielen Dank vorab für die Antworten und einen schönen Tag.
Aktuell liegt der selbstbehalt bei 1160 euro
Hey, ich kenne jemanden da ist genau dasselbe. Es muss kein Unterhalt gezahlt werden da sie ja dann auch wieder zurück an dich zahlen müsste. Evtl einen kleinen Teil wenn sie 6 wird da der Unterhalt sich da erhöhen würde. Würde mich mal informieren da das Eine Kind ja bei dir lebt und somit der selbstanteil höher ausfällt. So kenne ich das zumindest.
Das würde nur gehen wenn beide eltern genau das selbe verdienen und das liegt ja in dem fall nich vor weil die ex nicht arbeiten kann, was der ap verdient wissen wir ja nicht wenn er zb 2500 euro netto hat wird er sicher unterhalt zahlen müssen, im gegenzug kann er unterhaltvorschuss beantragen
Okay das wusste ich nicht. Aber wäre das auch nicht etwas schwachsinnig, Unterhalt zu zahlen und dann unterhaltsvorschuss zu bekommen? Dann würde sie sich ja Schulden beim Amt machen bzw. Den Unterhalt was sie bekommt wieder am Amt zurück zahlen ?
Mein Partner verdient auch um die 2500 netto und muss nur den mindestunterhalt an sein Sohn zahlen (6).
Ok vielleicht vertausche ich da auch etwas wie gesagt habe nur eine Bekannte bei der es so läuft
Naja schwachsinnig ist relativ, die kinder haben unabhängig anspruch auf unterhalt und die eltern sind verpflichtet diesen einzufordern. Solange der staat nicht in ansprzch genommen wird ( die frau bezieht halt geld vom jobcenter) kräht da kein hahn nach so aber halt schon. Warum dein partner nur den mindesunterhalt zahlen muss kann ich nicht beurteilen das kann viele gründe haben. Ihr habt zwei gemeinsame kinder? Er hat extrem hohe werbungskosten? Der sachbearbeiter hat geschlafen? Er hat noch schulden aus der beziehung mit der kindesmutter? Kann alles mögliche sein.
Ungeachtet des Selbstbehalts: Wie ist denn das Verhältnis zu deiner Ex? Wenn es gut ist, solltet ihr euch mal zusammensetzen, am besten mit einem Fachmann, und ausrechnen, welche Konstellationen für euch alle finanziell am besten sind. Denn jenachdem, wie hoch der Unterhalt, den du für die Ältere an deine Ex zahlst, ist, kann es sein, dass der Unterhalt voll auf den Hartz4 Satz angerechnet wird. Das heißt, dass du deiner Älteren zwar Unterhalt zahlst, sie de facto davon aber nichts hat, weil das Jobcenter deiner Ex den Hartz4 Satz um den entsprechenden Betrag kürzt. In dem Fall wäre es finanziell wahrscheinlich sinnvoller, wenn die Ältere auch bei dir leben würde. Ich an deiner Stelle würde das unbedingt von jemandem, der sich auskennt, prüfen lassen.
Der Selbstbehalt liegt bei 1160€, alles was darüber ist muss für Unterhalt eingesetzt werde. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten wird der den Selbstbehalt übersteigende Betrag auf alle gleichmäßig aufgeteilt. So der Normalfall. Im Prinzip könntet ihr den Unterhalt und die Höhe miteinander ausmachen und gut. Man muss ja nicht vor Gericht, wenn beide Seiten mit der Regelung einverstanden sind gibt es dafür ja keinen Grund. Schwieriger bei euch ist es, weil die Mutter ALG II bezieht. Da das JC quasi den Unterhalt vorstreckt, geht der Anspruch auf die Gemeinde über und die fackeln oft nicht lang mit der Einziehung. Noch schwieriger ist es, weil ihr die Kinder "aufgeteilt" habt. Das kann gegeneinander aufgerechnet werden, muss aber nicht. Unterhalt ist individuell. Ein Richter könnte auch ganz andere Summen entscheiden als sie in der Düsseldorfer Tabelle stehen wenn z.B. der eine sehr gut verdient und der Lebensstandard vor der Trennung viel besser war als danach. Wenn ihr zwei euch noch versteht wäre ein gemeinsamer Termin beim Jugendamt gut, die können euch informieren und mit euch gemeinsam eine Lösung finden.
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