Sunoda
Hallo ihr Lieben, ich habe eine „doofe“ Frage. Die Mutter meines Stiefsohnes ( Kind lebt bei uns, er ist 9Jahre alt) geht nun nach der Elternzeit wieder arbeiten. Sie schrieb uns das mein Mann den Unterhalt ( den sie zahlt ) neu berechnen lassen soll aufgrund des neuen Einkommens. In der Vergangenheit haben wir dies durch das Jugendamt berechnen lassen allerdings wurde dies drei mal falsch berechnet. Daraufhin haben wir dies über Prozesskostenbeihilfe von einem Anwalt berechnen lassen. Mittlerweile arbeitet mein Mann etwas mehr und fällt so genau über die „Grenze“... Sehe ich es richtig, dass wir entweder wieder zum Jugendamt gehen ( was wir eigentlich ungern möchten ) oder den Anwalt auf eigene Kosten beauftragen? Eine Alternative gibt es nicht? Kann mir jemand sagen was an Kosten auf uns zukommen würde? Ich danke euch Liebe Grüße
Hä? Sie hat ne neue Arbeit bzw. ihre finanzielle Lage ändert sich und ihr sollt ihr den Hintern hinterhertragen? Mein Mann hat den Unterhalt, den er für seine Tochter damals zahlen musste, vom Jugendamt ausrechnen lassen und er hat dort jedesmal Bescheid gegeben, wenn er eine neue Arbeit hatte und Lohnzettel abgegeben.
Also kann die Mutter es auch selbst berechnen lassen? Dann wird ihr Anwalt es aber wahrscheinlich zu ihren Gunsten ausrechnen....?! Liebe Grüße
Beim Jugendamt geht es nur auf Antrag des betreuenden Elternteils, also deines Mannes. Die unterhaltspflichtige Mutter selbst kann nur einen Anwalt beauftragen, aber nicht das Jugendamt. Ich würde vom Jugendamt berechnen lassen. Liebe Grüße
Beim Jugendamt geht es nur auf Antrag des betreuenden Elternteils, also deines Mannes. Die unterhaltspflichtige Mutter selbst kann nur einen Anwalt beauftragen, aber nicht das Jugendamt. Ich würde vom Jugendamt berechnen lassen. Liebe Grüße
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