Elternforum Rund ums Baby

Unterhalt nach Heirat

Unterhalt nach Heirat

vincemann

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Hallöchen, wir sind neu hier! Wir haben zwei kinder Vincent (4 Jahre) und Johannes (7 Monate). Habe eine Frage die mich sehr beschäftigt, im August habe ich geheiratet. Unser ältester Sohn ist aus früherer Beziehung und seit unser Heirat erhalte ich keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Unsere Frage: Kann ich trotzdem Unterhalt vom leiblichen Vater erhalten, trotz das dieser nur im kleinen Rahmen verdient (also unter 950 € netto), oder muss ich dann klagen und wenn ja bringt das überhaupt etwas? Mir persönlich geht es nicht ums geld, sondern um Versorgung meines Kindes, der Kindesvater hat Umgang und beteiligt sich nicht finanziell. Anders gefragt, ich möchte das unser Sohn Vincent, wenn mir was passiert abgesichert ist. Mein Ex hatte nie Sorgerecht, hat mein Ehemann auch ein "Recht" auf unseren Sohn, auch wenn er ihn noch nicht adpoptiert hat (er (vincent) soll nämlich selbst entscheiden)! Danke für Eure Antworten... :-)


Julia+3

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Antwort auf Beitrag von vincemann

normal hast du auch nach (erneuter) heirat anspruch auf unterhalt fürs kind. wenn aber de vater zu wenig verdient, denke ich wirst du pech haben. gibt ja den selbstbehalt. wenn er weniger als 950 netto hat wie du geschrieben hast, wird dir denk ich auch eine klage nix bringen, denn wovon soll er denn den unterhalt zahlen wenn er kein geld hat? wie das ist wenn dir was passieren würde, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von vincemann

Nein, dein Mann hat keinerlei Recht da nicht der Vater. Der Vater muss unter 950 Euro auch keinen Unterhalt zahlen da dies die Mindestgrenze ist. Errechnen kann man es auf Unterhaltsrechnern und beim JA. Einklagen also sinnlos und soweit muss man doch auch garnicht gehen. Mir ist der Umgang wichtiger als Geld und dein Ex hat doch obendrein eh nicht viel.


schatzisheena

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Antwort auf Beitrag von vincemann

Theoretisch kannst Du trotz Heirat vom Kindsvater Unterhalt für Deinen Sohn bekommen, vorausgesetzt, er verdient genügend. Wie da die Grenzen liegen weiß ich allerdings nicht. Wobei 950 EUR recht wenig ist. Soweit ich informiert bin, schaltet sich das JA ein wenn Dir etwas passieren sollte um zu entscheiden, wo Dein Sohn verbleibt. wenn Du möchtest, daß er bei Deinem jetzigen Mann bleibt, dann solltest Du es schriftlich festhalten und notariell absegnen lassen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schatzisheena

Was chancenlos ist, denn wie sie schreibt hat das Kind guten Umgang mit seinem Vater ! Wegen Unterhalt : Da wirst Du nix holen können, dennoch würde ich das übers Jugendamt prüfen lassen, beziehungsweise, wenn die Vorschuss gezahlt haben, dann haben sie auch einen Titel ! Vorschuss gibt es nicht mehr, aber um den Unterhalt können sie sich weiter kümmern. Dein Mann hat keinerlei Rechte am Kind, aber google mal kleines Sorgerecht. Alltagsdinge darf er wohl doch entscheiden.