RM-
wenn eine medizinische Rehabilitation abgelehnt wird heißt es ja das man eine Kur nicht bekommt, das gilt aber nicht für eine Umschulung die vom Rententräger bezahlt wird,denn das wäre dann doch eine berufliche Rehabilitation-oder?
Ja, so würde ich das auch interpretieren... ![]()
medizinische reha ist kur, berufliche reha ist umschulung bzw. solche andere maßnahmen ( reintegration in den arbeitsmarkt und was es da noch so gibt). ist dir irgendwas abgelehnt worden ? wenn ja was? übrigends die rentenversicherung lehnt gern was ab, geh in widerspruch, dann wirds meistens genehmigt.
ich wurde im april letzten jahres ausgesteuert und musste mich ja nun beim arbeitsamt melden, vom arbeitsamt aus musste ich eben diesen antrag auf eine medizinische reha stellen, ich sagte ihnen gleich,mach ich gerne wird aber abgelehnt weil ich sept--nov.´10 zur kur war-- trotzdem musste ich es der form halber machen ich hatte dann am 21.12 ein termin bei der amtsärztin der rentenstelle wegen dieses antrages- sie sagte ebenfalls das diese abgelehnt werden wird, sie sich aber aufgrund meiner geschichte dafür einsetzen würde eine berufliche rehabilitation von rententräger bekommen würde,, ich wollte nur noch mal wissen ob ich es richtig verstanden habe, nicht das das eine auch das andere beeinhaltet
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