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Mirze

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Hallo. Ich und mein Sohn ziehen zum 01.09. Zwei Ortschaften weiter. Nun ist es so, dass mein Sohn (5) hier im alten Ort am 30.08. Schulpflichtig wird, weil es hier eine Grundschule mit Eingangsstufe gibt, d.h. Einschulung ein Jahr früher als "normal". Im neuen Ort ist er erst nächstes Jahr Schulpflichtig und muss dort nochmal in den Kindergarten. Ab wann kann man sich ummelden damit es kein Ärger wegen der Schulpflicht gibt? Geht das auch schon ein paar Tage früher?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Mirze

am besten in der Gemeinde nachfragen.


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von Mirze

Dass man sich nur ummelden kann,wenn man tatsächlich umgezogen ist. Im Vorfeld ummelden ging hier nicht. ABER ich würde mit Schule & Kindergarten das Gespräch suchen und ggf. deinen neuen Mietvertrag vorlegen, um zu "beweisen", dass du tatsächlich umziehst. Was möchtest du denn erreichen,1 Jahr länger Kindergarten oder ist dein Kind schon so auf Schulanfang fixiert,dass es nur den Weg in die Schule gibt?