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32+4

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wie ist bei euch die bezahlung üblich?! geplant war: teilzeit=20 stunden die woche = festgehalt jetzt rechnet er in stunden ab hat nur nachteile, finde ich bei feiertagen erhalte ich dann weniger am monatsende heißt, jeden monat ein gerenne zum arbeitsamt ps: ich werde überfordert auf arbeit, dafür kann ich jetzt perfekt: lochen tackern sortieren abheften faxen


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich habe einen knapp 20-Stunden-Vertag, somit wird ein Festgehalt abgerechnet. Überstunden sind in Freizeit abzugelten. LG P.S.: Wann streichst du da endlich die Seegel? Bist du Masochistin?


Julia+3

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich bekomme jeden Monat ein Festgehalt und alle 3 Monate die angesammelten Überstunden ausbezahlt.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

nächstes problem ich habe überstunden selbst für 2012 schon wie wird das bei euch gerechnet? überstundenzuschlag will ich ja gar nicht, aber auch nicht umsonst arbeiten werden die gleich mit abgerechnet? und wenn nicht: abbummeln bekommt ihr da trotzdem gehalt oder nicht? dingens konnte stunden abbummeln (auch mal 2 wochen am stück frei machen), bekam dann aber trotzdem gehalt. ich nicht und das geht dann ja auch nicht. was nützt abbummeln, wenn ich da gar kein gehalt bekomme mutti, ich muß mich doch weiterbilden. mit meinen neuen qualifikationen (siehe oben) bin ich doch jetze richtig gut, oder?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Also, mein Gehalt wird selbstverständlich auch bezahlt, wenn ich ALLE Überstunden am Stück nehmen würde! Ich hab aktuell 40 Überstunden, die werd ich dann tatsächlich mal Wochenweise abfeiern. Nächste Woche habe ich Geburtstag, da gibt es dann auch einen freien Tag (bei voller Gehaltszahlung)...nur mal so zum *Nase-lang-machen*! LG P.S.: Sag mal, gibt es eigentlich auch sowas wie ein Tacker-Locher-Diplom? Da würd ich beim Chef gleich nochmal nachfragen...


32+4

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

was nützt mir abfeiern, wenn ich den monat dann ohne gehalt rumsitze (oder tageweise, die ich abfeiere) müßen die beim abfeiern auch vergütet werden? hier heißt es nämlich: wird zukünftig nicht vergütet aber ich muß überstunden machen d.h. ja, daß ich umsonst arbeiten würde *kopfkratz* oder? bin am abheften ^^


mozipan

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Die Stunden hast du ja schon gearbeitet und bisher keinen Lohn dafür erhalten, daher machst du frei in einer Zeit während der du normalerweise arbeitest und erhälst den Lohn so als wenn du gearbeitet hättest. Das ist doch der Sinn am abfeiern von Überstunden, sonst wäre es ja kein abfeiern sondern umsonst gearbeitet.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mozipan

...und nach Stunden bezahlen will, wird er argumentieren: sie war ja nicht da, hat also NICHT gearbeitet und somit auch keine Stunden erwirtschaftet. Das ist NICHT rechtens, aber für den Chef sicherlich lukrativ! LG


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wenn der sich nicht an die gesetzlichen Mindestvorgaben hält (egal ob Stundenlohn oder Festgehalt, die Gesetze sind die selben) wär ich mal ganz schnell beim Anwalt, der weiß dann schon, wie man am besten dagegen vorgeht und dadurch die wenigsten Nachteile hat. Zur not mit Beratungshilfeschein. Einfach kündigen geht natürlich nicht, wenn man a) aufs Geld angewiesen ist und b) noch mit dem Job-Center zu tun hat. So Spinner wie der Chef von 36 können sich das nur erlauben, weil so viele sich nicht wehren. Unverschämtheit!


mozipan

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich arbeite derzeit 16 Stunden/Woche zum Festgehalt. Habe aber auch schon teilzeit auf Stundenlohn gearbeitet und da sind Feiertage so zu bezahlen, als wenn du gearbeitet hättest. Bist du vollbeschäftigt, erhälst du für Feiertage ja auch deinen Lohn.


mozipan

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Antwort auf Beitrag von mozipan

Wenn du Urlaub hast, erhälst du ja deinen Lohn auch weiter, so als wenn du gearbeitet hättest. Auch Teilzeitkräfte und Mini- oder Midi-Job-Kräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf BEZAHLTEN Urlaub (4 Wochen/Jahr ist hier Mindesturlaub).