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Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten?

Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten?

wesermami

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Hallo, ich bin gerade dabei mich von meinem Mann zu trennen und habe mir jetzt zuallererst einen Job gesucht. Ich kann in einem Hotel in Teilzeit..ca 20 Std wöchentlich...anfangen. bis jetzt bin ich noch bei meinem Mann in der Familienversicherung bei der Krankenkasse. Was muss ich da ändern? Und in welche Steuerklasse komme ich denn dann? Mein Mann ist in 3... Wir leben noch gemeinsam in einem Haus und sind auch verheiratet. Alles nicht so einfach nach so vielen Jahren....


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Über den Job wärst du dann selbst krankenversichert. Steuerklasse kannst du in 4 wechseln (würde ich auch empfehlen), dann geht dein Mann auch in 4 (was für ihn mehr Steuern zahlen bedeutet). Für den Wechsel gibt es den Antrag beim FA. Ich bin mir nicht sicher, aber man kann im Trennungsjahr eventuell auvh in die 1 bzw. 2 (für Alleinerziehende). Das macht aber steuertechnisch nicht den großen Unterschied.


Weiberhaushalt

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Naja, das mit dem Trennungsjahr und der Steuerklasse 4 ist eine Sache für sich. Die 4 unterstellt gemeinsames Wirtschaften. Hier empfehlen Anwälte schon für das Trennungsjahr die 1 bzw. 2, dann ist auch vor Gericht der Trennungszeitpunkt eindeutig. Man weiß ja nie, was dem anderen so einfällt. Und das Geld ist am Ende das gleiche. Wesermami, dir alles Gute.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Weiberhaushalt

Sie kann doch gar nicht die 2 nehmen wenn er noch im Haushalt lebt! Und sie dürfen sich sehrwohl noch gemeinsam veranlagen lassen und die 4 nehmen!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

das ist richtig! auch kann man keinen unterhaltsvorschuss beantragen und auch die Beistandschaft wird nicht tätig.


Weiberhaushalt

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich schrieb ja, die 1 bzw. 2. Ja, 2 geht erst nach Auszug, ich dachte halt, der steht irgendwann an. Und du hast recht, es geht auch die 4. Aber weise im Streitfall um das Trennungsdatum bei gemeinsamer Wohnung und Steuerklasse 4 mal nach, dass es keinen Versöhnungsversuch oder sowas gab, das kann den ganzen Spaß um Jahre verzögern. Da bist du mit der 1 eben diesbezüglich auf der sicheren Seite, nicht mehr oder weniger wollte ich zu bedenken geben.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Weiberhaushalt

Ja und exakt das ist doch von großem Vorteil für sie wenn sie 25 Jahre lang zuhause war! Da zählt doch jeder Monat wenn es um Versorgungsausgleich, Zugewinn etc. geht. Da nimmt man das spätestmögliche Trennungsdatum das man irgendwie argumentieren kann! Zumal er noch da wohnt! Das ist dann doch auch selbstverständlich dass man dafür dann wenigstens das "Schmerzensgeld" wie gemeinsame Veranlagung mitnimmt! Sie war 25 Jahre lang Hausfrau und muss sehen wo sie bleibt! Und der Tipp mit Klasse 2 war einfach schlicht unmöglich auszuführen.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Weiberhaushalt

Deine Argumente wären Tipps die man IHM gibt, weil für ihn wäre ja eine finanzielle Trennung baldmöglichst von Vorteil!


Weiberhaushalt

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

ja, das sollte man ihm lieber nicht sagen. Ich wollte es damals so schnell wie möglich hinter mich bringen, daher auch meine Argumentation. Bei Teilzeit und demzufolge Trennungsunterhalt sieht es in der Tat so aus, wie du es sagst.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Suche dir als erstes Mal einen kompetenten Anwalt und lass dich beraten. Nicht, dass du Tatsachen schaffst, die du hinterher nicht mehr zu ändern sind. Silvia