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Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigtungsverbot

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Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigtungsverbot

The Librian

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Hallo! (Vorweg: Es betrifft mich nicht persönlich. In der Spielgruppe durfte ich einem Gespräch zuhören und ich bin jetzt einfach neugierig bzgl der Rechtslage, da die Gesprächspartnerinnen auch nichts genaues wussten und ich den Fall sehr spannend finde.) In Sachen Beschäftigungsverbot weiß ich grob Bescheid: Strenge Regularien, weiterhin reguläres Gehalt und keine Auswirkungen aufs Elterngeld. Stimmt doch? Aber wie verhält es sich, wenn jemand während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit arbeitet und dann aufgrund einer erneuten Schwangerschaft wieder ein Beschäftigungsverbot erhält? Bekommt sie dann das gleiche Gehalt, das sie für die Teilzeitbeschäftigung erhalten hätte und fließt das auch in die Elterngeld-Berechnung mit ein? Oder fällt sie einfach in die "beschäftigungslose Elternzeit" zurück und hat somit Einbußen beim Elterngeld? Dass sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten würde, ist aufgrund des Arbeitsplatzes gesichert (Therapeutin im Strafvollzug). Bin auf Eure Antworten gespannt!


Lovie

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Antwort auf Beitrag von The Librian

Bekommt sie dann das gleiche Gehalt, das sie für die Teilzeitbeschäftigung erhalten hätte und fließt das auch in die Elterngeld-Berechnung mit ein? Ja. Dass sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten würde, ist aufgrund des Arbeitsplatzes gesichert Therapeutin im Strafvollzug Nein. Der AG kann sie auch den ganzen Tag Kaffee kochen lassen oder Büro Arbeit machen lassen oder putzen...


The Librian

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Danke für Deine Antwort! Zu 2.) Also laut IHR wäre es gesichert, da bisher immer so entschieden wurde. Aber theoretisch hast Du natürlich Recht.


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von The Librian

Im BV bekommt man das durchschnittliche Gehalt der letzten 3Monate. Das kann sich im Schichtdienst auch positiv auf das Elterngeld auswirken, weil Schichtzulagen nicht bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtig werden. Man aber im BV den Endgeldersatz in voller Summe erhält. Ich bin mir nicht sicher, ob man einen Angestellten den ganzen Tag putzen lassen kann. Ich glaub, das ist Fachfremd und nicht okay, aber zB Administrative Aufgaben sind erlaubt.


Felica

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Um ein BV zu umgehen ist es erlaubt. Das hat der Gesetzgeber zum 1.1.2018 durchgesetzt. Der AG hat alles in seiner Verfügung stehende erst zu unternehmen bevor er zum letzten mittel dem BV greift. Ein 100% sicheres BV gibt es also nicht mehr. Die letzten 3 Monate sind nicht immer relevant, man bekommt in einem BV das was man auch ohne dieses bekommen würde. Der Schnitt spielt nur dann eine Rolle wenn AG schwankendes Einkommen hat zB weil nur nach geleisteten Stunden bezahlt wird. Im Zweifel werden bei einem erneuten BV Zeiten von vor der ersten EZ herangezogen. Kann eine Rolle spielen wenn TZ in der EZ oder VZ nach dieser vereinbart war, die Schwangere aber schon vor neuen Dienstantritt wieder schwanger ist und ein BV bekommt ohne einen Tag gearbeitet zu haben.