Tippel33
Hallo Tattie, so einfach ist das nicht, wie Du schreibst. Ich vermute fast, das es sich bei eurem Betrieb mit 12 Mitarbeitern um einen Kleinbetrieb handelt, d.h. das der Kündigungsschutz ( soziale Auswahl etc. ) ggf. nicht greift. D.h. dein Chef kann kündigen wen er möchte. Kündigungschutz greift erst ab 10 Mitabeiter, die regelmäßig beschäftigt werden, Teilzeitkräfte zählen allerdings nicht voll, also nicht als "ganzer Mitarbeiter". Ggf. kommt ihr vielleicht gar nicht auf 10 "volle" Mirarbeiter. Und das A nicht gekündigt wird, ist auch völlig klar. Er ist Teilzeitkraft, der Betrieb muss aber offensichtlich eine volle Stelle einsparen. Also A kann man ja nicht mit B+C in einen Topf werfen. Und die nächste Sache: Machen B und C wirklich exakt den gleichen Job? Haben beide wirklich exakt die gleiche Qualifikation? Oder hat B ggf. noch Fertigkeiten die C nicht hat, aber die in Zukunft im Betrieb gebraucht werden? Wie ist es mit Überstunden? Wer muckt, wenn welche gemacht werden müssen? Kann C ggf. oft keine machen, aufgrund der Kinder? Ich meine, wenn in so einem kleinen Betrieb eine volle Stelle wegfällt, dann fällt das schon sehr ins Gewicht. Da muss ich also als Chef sehen, das ich die Arbeit auf die übrigen Mitarbeiter aufteilen kann, muss Mitarbeiter haben, die starke Auftragseingänge auffangen und flexibel abarbeiten können, d.h. zu Stoßzeiten auch mal ordentlich Überstunden machen können. Das kann ein Single sicher besser als eine berufstätige Mutter, die an die Betreuungszeiten gebunden ist. Was ich sagen will, ich denke das er es gut begründen kann, warum er C genommen hat und das es mit der Kündigungsschutzklage ggf. nicht ganz so einfach werden wird.
Und .... wenn trifft es wirklich härter? B oder C? Ich persönlich denke, das es den Single finaziell härter trifft, als das doppelverdienende Ehepaar. Fakt ist, das deine Mehrbelastung durch die Kinder beim Arbeitslosengeld bereits mit 7% berücksichtigt ist. Der Single erhält nur 60 % Arbeitslosengeld, Du mit Kinder 67 %. Fakt ist auch, das der Single alle Kosten einer Wohung etc. alleine zu tragen hat und eine Single - Wohnung beispielsweise im Verhältnis (!) nicht wesentlich günstiger ist, als zum Beispiel eine 4-Zimmer Wohung für eine Familie.
B trifft es härter, ja leider. C wird irgendwie klarkommen müssen. Aber ist man immer gleich auf der Abschussliste nur weil man sich entschliesst ein Kind zu bekommen? Wenn es nach mir ginge, könnte A gehen. Aber das hat arbeitsbedingte Gründe.
wer dagt, dass der partner auch einen job hat?
Ja, hat er in diesem Fall ![]()
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