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Tagesmutter

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MrsNapi

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Guten Abend und noch frohe Weihnachten Ich habe mal eine Frage. Wann bezahlt das Jugendamt eine Tagesmutter? Nur wenn man in Arbeit steht oder auch wenn man eine in Aussicht hat? Kurze Info: Ich (35) verheiratet, getrennt lebend vom Vater meiner Kinder (15 Mon., 9 Jahre, 13, Jahre, 15 Jahre) möchte wieder arbeiten, da ich einen Anteil an Hartz 4 bekomme, weil ich "noch" im Erziehungsurlaub bin. Ich möchte aber nicht länger zu Hause sein. Gibt es ausser zu warten, dass mein Jüngster in die KiTa kommt noch die Hoffnung, dass eine Tagesmutter bezahlt wird? Ich möchte nicht nur zu Hause sitzen Bewerbungen sind schon geschrieben, müsste natürlich nur wissen ob es möglich ist. Ich werde mich natürlich auch nochmal persönlich informieren, wollte hier nur nach Erfahrungen stöbern. LG MrsN.


anouschka78

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Was ist das Problem mit der KitA? Hie rwerden Tagesmutter bezahlt wenn die Gemeinde keinen Kitaplatz hat. Dein Kind ist älter als 1 Jahr, da kriegt man Kitaplätze A.


Anuschka1978

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Antwort auf Beitrag von anouschka78

Bei "uns" gibt es keine Kita Plätze ab 1 sondern nur Tagesmütter, die die Betreuung bis zum Kindergarten übernehmen! ... da sieht man mal, wie unterschiedlich es gehandhabt wird. Die Kosten bei der Tagesmutter richten sich hier auch nach dem Einkommen und dem Betreeungsbedarf.


Mitglied inaktiv

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Meistens ja, der Rest ist auch mal wieder Bundeslandabhaengig und von der Kommune. Welches Bundesland?


Anuschka1978

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Leider ist es sehr unterschiedlich wie die Betreuung geregelt ist. Ich würde jetzt mal sagen, dass du einen Rechtsanspruch auf Betreuung bei einer Tagesmutter hast, da dein Kind älter als 1 Jahr ist. Wenn ich mich nicht ganz täusche, hast du sogar einen Anspruch auf ca. 20 Std/Woche auch ohne Beschäftigung. Wie viel du bezahlen musst und wie hoch der Betreuungsbedarf ist hängt von deiner Beschäftigung und deinem Einkommen ab. Melde dich doch einfach mal beim Jugendamt, Es kann sehr gut sein, dass du auch mehr Stunden bewilligt bekommst, da du Arbeit in Aussicht hast. Was jedoch (hier) zum Problem werden könnte ist, dass auch Tagesmütter meistens erst Plätze zum 1.8 frei haben, da dann die Kinder in den Kindergarten kommen.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Wie du schon sagst, am besten Infos vor Ort einholen. Hier zahlt das Jugendamt auch eine Tagesmutter, wenn man Arbeit suchend gemeldet ist. Erstmal für 6 Stunden am Tag , wenn man mindestens 30 stunden arbeiten dann mehr. Kita Plätze sind hier nicht so rar. Aber nicht jeder bekommt einen Platz und wer lieber eine Tagesmutter möchte kann es so machen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MrsNapi

Du hast einen Anspruch auf mindestens 25 Std Betreuung die Woche sobald das Kind 1 Jahr alt ist. Egal ob Du dann arbeitest oder nicht. Gibt es genügend Krippen oder KiTa-Plätze vor Ort bzw wird dann dort ein Platz frei, dann greifen viele Gemeinden ehr auf diese zurück. In vielen Gemeinden gibt es dort aber gar nicht genügend U3-Plätze, also wird oft auf Tagesmütter zurück gegriffen. Wie das bei euch gehandhabt wird würde ich einfach mal bei der Gemeinde bzw Jugendamt nachfragen. Hier bekommt man in der Regel eher einen Platz bei einer TaMu, auch weil die wenigsten Einrichtungen Plätze für unter 2 Jährige überhaupt haben. Für viele Stunden die Woche hängt davon ab wie hoch der bedarf ist, 25 Std aber ist das Minimum - wegen gesetzlichem Anspruch. Was die Eltern an Elternbeitrag zahlen dürfen hängt vom Einkommen, dem Alter des Kindes und des Betreuungsbedarfes ab. Ob TaMu, KiTa, Krippe oder KiGa ist dabei egal- die Eltern zahlen überall das gleiche. Nur der Platz bei der Tagesmutter kann günstiger sein - sofern diese über das Jugendamt läuft. Eine private "Nanny" müssen die Eltern komplett selbst zahlen.