Elternforum Rund ums Baby

@susa / nochmal zum arbeitsvertrag

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"Auch dann, wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf des Arbeitsvertrages seine Tätigkeit fortsetzt und der Arbeitgeber oder der Vorgesetzte Kenntnis davon hat, kann er die Weiterbeschäftigung verlangen. In diesem Fall entsteht nämlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, § 625 BGB." http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/BeendigungdesAV/baa2.htm


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Ja sorry, ich hatte unten um Thread nicht mehr weiter mitgelesen, nur noch Deine Frage. Es wurde schon durchgekaut. LG