Atombiene
Hallo zusammen,
Ich hoffe, wir haben hier einige Steuerexperten, die mir bei folgender Frage weiterhelfen können:
Es geht um den Verlustvortrag während meiner Elternzeit. Ich war insgesamt 18 Monate in EZ, davon ein komplettes Jahr daheim. Ich weiß, dass ich die Kosten für mein Arbeitszimmer auch für die Zeit meiner EZ im Rahmen des Verlustvortrages geltend machen kann. Gilt das allerdings auch für meine weiteren Kosten, die ich sonst auch regulär in der Steuererklärung geltend mache? Also sowas wie Versicherungen, private Rentenvorsorge etc.
Normalerweise lasse ich meine Steuererklärung durch meinen Steuerberater machen, jetzt wollte ich es mal selber probieren und habe zu dem Thema noch nichts hilfreiches gefunden.
Danke schon mal und ich suche parallel mal im Netz nach Antworten
Versicherungen und private Rentenvorsorge kannst du natürlich in deiner Steuererklärung angeben. ABER das sind Sonderausgaben und führen somit nicht zu einem Verlustvortrag. Ein Verlustvortrag kann nur aus Einkünftsarten (z.b. selbstständig Tätigkeit, nicht-selbstständige Tätigkeit, Vermietung etc.) entstehen. Ob du das Arbeitszimmer während der gesamten EZ ansetzen kannst, würde ich nochmal checken. Allgemein kann man Werbungskosten (in dem Fall die Kosten für ein Arbeitszimmer) nur ansetzen, wenn auch entsprechende Einkünfte erzielt werden.
Die letzten 10 Beiträge
- Wer kennt das Bett? Bilderrückwärtssuche?
- Wie lange hat es gedauert, bis Dein Kind nachts unter der Bettdecke zugedeckt blieb?
- Nächte sind aufeinmal so kurz
- Von anti reflux auf pre oder 1er Erfahrungen 8 monate alt
- Herzfehler 2. Screening
- Behindertengerechter Urlaub
- Früher mittagsschlaf
- Empfehlungen? Roller und Laufrad für kleine (!) Kleinkinder
- Ständig nagelbettentzündung
- Auffinden von Kleinkindern im Freizeitpark oÄ