Elternforum Rund ums Baby

@sternhimmel

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Joosy

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wo arbeitest du denn???


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Joosy

Immer noch im Altenheim


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Wie machst du das mit der Arbeitszeit? Bist du Altenpflegerin?


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Gehe Teilzeit an Wochenende und in der Woche so ca 10 Tage insg. Entweder ist Nein Mann zu hause an Wochenende oder er geht zu seiner Oma.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von mf4

insgesamt sagte ich also in Monat.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Aber am Wochenende darfst du doch gar nicht arbeiten?!?


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Weil sie ja angeblich schwanger ist...


kaathii

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Antwort auf Beitrag von AIIisonCameron

darf man nicht am wochenende arbeiten wenn man schwanger ist??wusste ich gar nicht. na warten wir erstmal ab


mf4

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Antwort auf Beitrag von AIIisonCameron

Ich finde, dass Schwangere nicht die schwersten Dinge tun sollten aber mal ehrlich... warum sollten sie am WE nicht arbeiten dürfen und Tätigkeiten verrichten, die von Mo-Fr okay sind.


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja sicher, ich sehe das auch so, aber sie arbeitet ja nur Wochenenden und dazu meist Spätschicht und diese Schicht darf man nicht arbeiten, wenn man schwanger ist. Ist gesetzlich so geregelt...aber wie gesagt: halt nur nicht, wenn man schwanger ist.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von AIIisonCameron

Ich find das mit den Sonn und Feiertagen auch überflüssig. Die Nachtregelung ist gut.


Joosy

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

du pisst dich hier wegen jedem scheiss an,was so in deiner Schwangerschaft passieren könnte und dann gehst du ins Altenheim und hebst schwer? Wieviel Bewohner hat euer Haus? und mit wievielen arbeitest du? und sonntags,ne schon klar.... Arbeitsschutz für Schwangere Ein besonderer Arbeitsschutz für Schwangere besteht gem. § 8 MuSchG auch hinsichtlich der Arbeitszeit. Schwangere und Stillende dürfen keine Mehrarbeit leisten, nicht nachts, also zwischen 20.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Eine Schwangere darf maximal 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Bei minderjährigen Schwangeren darf die tägliche Arbeitszeit maximal 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche betragen. Fahrzeiten zur Arbeit und Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Des weiteren existieren Sonderregelungen für bestimmte Branchen, etwa in Gaststätten oder Krankenhäusern. .


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Joosy

Ja ja,vor ziemlich genau einem Jahr: http://www.rund-ums-baby.de/forum/Wird-nichts-mit-feiern_3906317.htm