Mitglied inaktiv
Die Cousine meine Mannes ist vor ca. 2,5 Jahren nach Lanzarote „ausgewandert“. Hatte aber die ganze Zeit über noch einen Zweitwohnsitz in Deutschland angemeldet. Nun hat sie sich von Ihrem Partner getrennt und ist vorgestern wieder Hals über Kopf nach Deutschland zurück (ihr Partner ist in Spanien geblieben). Nun war sie heute bei der Familienkasse und hat für ihren 7 Monate alten Sohn Kindergeld beantragt. Sie fragte mich, was ich ihr leider nicht beantworten konnte, ob sie auch noch Elterngeld beziehen könnte. Kann Sie denn noch für das restliche Jahr Elterngeld beantragen? Immerhin hatte sie ja die ganze Zeit einen Zweitwohnsitz in Deutschland? LG Mirze
Elterngeld geht aber danach, ob sie Einkommen in Deutschland bezog. Und das ist ja nun nicht der Fall. Ich denke NEIN. Aber frag mal im Expertenforum bei der Rechtsanwältin. lg
Das weiß ich nicht, aber es könnte sein, dass sie anteilig noch was bekommt. Allerdings glaube ich im Antrag damals was gelesen zu haben, von wegen "dauerhafter Wohnsitz in D".... bin aber nicht mehr gnaz sicher.... Soll sie doch mal die Familienkasse anrufen oder sich einfach einen Antrag schicken lassen, daraus geht dann schon einiges hervor. melli
Ja hab ihr schon gesagt, das das Versorgungsamt dafür zuständig ist und sie da mal nachfragen soll. Sie wollte das Montag gleich erledigen. Hat mich halt mal interessiert. Hätt ja sein können, das jemand das weiß.
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