MissRanya
Geht um Bestattungskosten. Welches Sozialamt ist zuständig? Wohnort des Verstorbenen oder Sterbeort? Oder Wohnort der Erbberechtigten?
Eigentlich der Wohnort des Verstorbenen. Aber zuerst werden die versuchen, bei allen Erbberechtigten was zu holen. Die Schwiegermutter meiner Freundin ist auch grad gestorben und sie haben es grad noch geschafft rechtzeitig die Erbschaft auszuschlagen. Das muss man nämlich melden. Wenn nicht dann werden die direkten Nachkommen automatisch als Erben beigezogen und müssten dann auch Schulden bezahlen etc. Die Bestattungskosten müssen sich die Geschwister aber anscheinend doch teilen. (3000 Euro) Ausser sie können nachweisen, dass sie kein Vermögen haben und auch sonst nix zu holen ist, sprich zu wenig verdient wird. Besser sofort direkt auf dem Amt nachfragen, damit rechtzeitig gehandelt werden kann.
Der Wohnort des Angehörigen, der den Antrag stellt.
Wenn er selber Sozialleistungen bezogen hat, dort wo er gewohnt hat. Ansonsten dort, wo er verstorben ist.
Das Geld beantragen die Hinterbliebenen und das hat nichts damit zu tun ob der Verstorbene Sozi hatte.
Sooo genau bin ich von meiner Freundin nicht informiert worden. Sie sagte nur,dass ihre Stiefschwester wohl einen Antrag stellen wollte oder gestellt hat. Sie wohnt im gleichen Ort,wie der verstorbene Vater. Und das Amt habe ihr gesagt,sie solle sich an die Stadt wenden,in der ihr Vater im.Krankenhaus verstorben sei. Naja..und die widerum sagt,dass sie dafür nicht zuständig seien... Fand ich etwas seltsam. Deswegen hab ich hier mal nachgefragt
Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt: - der Verstorbene war vor seinem Tod Empfänger von Transferleistungen: Das Leistung zahlende Amt - der Verstorbene bezog vor seinem Tod keine Transferleistungen: Das Amt am Sterbeort ist zuständig. Wichtig: Die Kosten für die Bestattungskosten können nicht mit dem Erbe ausgeschlagen werden. Es besteht eine Bestattungspflicht gemäß verwandschaftlicher Rangfolge. Geprüft wird die Zumutbarkeit.
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