Elternforum Rund ums Baby

Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Bbll2234

Beitrag melden

Hey wer kann mir folgende Fragen beantworten: Meine Elternzeit geht bis Mai 2022, angenommen ich würde kurz vor Ende dieser Zeit schwanger werden (habe einen Festvertag in teilzeit) Frage 1. Würde ich automatisch wieder ins Beschäftigungsverbot kommen? Frage 2. Wer bezahlt einen während der neuen Schwangerschaft oder bekommt man gar kein Geld? Frage 3. Wann müsste man den AG spätestens bescheid geben? Frage 4. Zählt mein Arbeitsvertrag wie vor ss 1 ? Vielleicht weiss das ja jemand. LG


Port

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Wie lange hattest Du Elternzeit? Automatisch kommt niemand ins Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und kann Dich jederzeit umsetzen auf einen Arbeitsplatz, der mutterschutzkonform ist. Wie hättest Du arbeiten wollen? Ganztags, Teilzeit?


Bbll2234

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Port

Hey, 22 Monate hatte bzw habe ich Elternezeit, ich wäre höchstens mit 20 Std die Woche wieder rein gegangen also auch wieder teilzeit davor hab uch 30 Std gearbeitet. Lg


Port

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Frage 1. Würde ich automatisch wieder ins Beschäftigungsverbot kommen? Nein, wie beschrieben: Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber, wenn möglich Umsetzung. Frage 2. Wer bezahlt einen während der neuen Schwangerschaft oder bekommt man gar kein Geld? Es zahlt der, für den Du arbeitest. Im BV zahlt letztendlich die Krankenkasse, aber Du bekommst das Geld von Deinem Arbeitgeber für die Stundenzahl, die Du angemeldet hast. Frage 3. Wann müsste man den AG spätestens bescheid geben? In dem Moment, wo Du wieder arbeiten willst. Sieh zu, dass Du Dein erstes Kind in Betreuung hast, denn ohne Betreuung kannst Du nicht arbeiten und mit einem BV kannst Du nicht zwangsläufig rechnen. Frage 4. Zählt mein Arbeitsvertrag wie vor ss 1 ? Wenn Du ihn erfüllen kannst ja, ansonsten musst Du Teilzeit vereinbaren.


MamaausM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Frage 1. Würde ich automatisch wieder ins Beschäftigungsverbot kommen? An deinem ersten Arbeitstag NACH Elternzeit kannst erst ein mögliches BV beanspruchen. Also nach Gefährdungsbeurteilung vom AG. Frage 2. Wer bezahlt einen während der neuen Schwangerschaft oder bekommt man gar kein Geld? Während des BV bekommt so Geld als würde man arbeiten. Jetzt in reiner ez bekommt man kein Geld nur weil man schwanger ist Frage 3. Wann müsste man den AG spätestens bescheid geben? Das du schwanger bist? Frage 4. Zählt mein Arbeitsvertrag wie vor ss 1.... Wenn du in nach ez erfüllen kannst und willst, dann ja. Ez ist ja die Freistellung von der Arbeit und sichert den Arbeitsplatz


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Mal davon abgesehen das es saublöde ist bei erneutem kinderwunsch TZ ausserhalb der EZ zu arbeiten, ist kein BV wirklich sicher. Bei mir 22 Monaten EZ muss der AG einer Verlängerung der EZ auch nicht zustimmen. Und TZ nur wenn die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Anspruch auf Wunscharbeitszeiten hat man auch nicht. Dazu muss man für ein BB zwingend arbeitsfähig sein, es setzt also eibe dem Vertrag entsprechende Kinderbetreuung voraus. Kann man das erfüllen, dann kann ein BV ab dem ersten Arbeitstag greifen. Daa neue EG wird aber deutlich geringer ausfallen weil bei 22 Monate EZ einiges an nullrunden dabei ist und danach ja nur TZ geplant ist auch das Mutterschaftsgeld wird bei der Planung mit TZ ausserhalb der EZ deutlich geringer sein.


MamaausM

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Felica

Sie hat doch sowieso nur einen Arbeitsvertrag über Teilzeit!


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Mal davon abgesehen das es saublöde ist bei erneutem kinderwunsch TZ ausserhalb der EZ zu arbeiten, ist kein BV wirklich sicher. Bei mir 22 Monaten EZ muss der AG einer Verlängerung der EZ auch nicht zustimmen. Und TZ nur wenn die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Anspruch auf Wunscharbeitszeiten hat man auch nicht. Dazu muss man für ein BB zwingend arbeitsfähig sein, es setzt also eibe dem Vertrag entsprechende Kinderbetreuung voraus. Kann man das erfüllen, dann kann ein BV ab dem ersten Arbeitstag greifen. Daa neue EG wird aber deutlich geringer ausfallen weil bei 22 Monate EZ einiges an nullrunden dabei ist und danach ja nur TZ geplant ist auch das Mutterschaftsgeld wird bei der Planung mit TZ ausserhalb der EZ deutlich geringer sein.