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Charly80

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Hallo Wenn man im Elternrat ist, hat man da "was zu sagen / mitzuentscheiden"? Oder ist das nur eine Hilfe für die Lehrer, von wegen Kuchen backen und Bastelsachen beschaffen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

ich kann nur für die Schule sprechen, in der ich arbeite und hier muss ich die Frage mit JA beantworten


Brittad

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Eine "entweder-oder-Frage" kann man nur sehr schwer mit "ja" oder "nein" beantworten *find* Britta


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Brittad

Ich habe auf deine primäre Frage geantwortet und die ist keine entweder/oder Frage


Brittad

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Das war nicht MEINE Frage ;-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Brittad

..


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von Charly80

klassenppflegschaft 1. und 2. vorsitzende aus allen klassen 1a+1b+2a+2b+3a+3b+4a+4b+4c werden die 1. vorsitzenden zur schulpflegschaft gewählt und die entscheiden dann der 1. und 2. vorsitzende mit den lehrern über, anschaffungen, ausflüge, bewegliche ferientage, neue lehrer, neue schüler und und und


32+4

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Antwort auf Beitrag von Charly80

da steht sehr genau, was man (bundeslandabhängig???) alles darf. keine zeit zum suchen...habe auch nachgelesen


leaelk

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hallo, ich glaube, das Klassenpflegschaft und Elternrat das selbe ist und ja, bei uns darf der Elternrat mitentscheiden und aus dem Elternrat wird auch die Schulpflegschaft gebildet. Die Schulpflegschaft hat zusammen mit den Lehrern zu vielen Themen Mitentscheidungs-Rechte. LG Kerstin