Charly80
Hallo Wenn man im Elternrat ist, hat man da "was zu sagen / mitzuentscheiden"? Oder ist das nur eine Hilfe für die Lehrer, von wegen Kuchen backen und Bastelsachen beschaffen?
ich kann nur für die Schule sprechen, in der ich arbeite und hier muss ich die Frage mit JA beantworten
Eine "entweder-oder-Frage" kann man nur sehr schwer mit "ja" oder "nein" beantworten *find*
Britta
Ich habe auf deine primäre Frage geantwortet und die ist keine entweder/oder Frage
Das war nicht MEINE Frage ;-)
..
klassenppflegschaft 1. und 2. vorsitzende aus allen klassen 1a+1b+2a+2b+3a+3b+4a+4b+4c werden die 1. vorsitzenden zur schulpflegschaft gewählt und die entscheiden dann der 1. und 2. vorsitzende mit den lehrern über, anschaffungen, ausflüge, bewegliche ferientage, neue lehrer, neue schüler und und und
da steht sehr genau, was man (bundeslandabhängig???) alles darf. keine zeit zum suchen...habe auch nachgelesen
Hallo, ich glaube, das Klassenpflegschaft und Elternrat das selbe ist und ja, bei uns darf der Elternrat mitentscheiden und aus dem Elternrat wird auch die Schulpflegschaft gebildet. Die Schulpflegschaft hat zusammen mit den Lehrern zu vielen Themen Mitentscheidungs-Rechte. LG Kerstin
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