Seebär
Hallo, mein Sohn geht ab Sommer 2013 zur Schule. Die Schule bietet Schulbetreuung an. Ich habe ihn jetzt im November angemeldet von 7-13:00 und mir wurde gesagt, alles ist belegt für das nächste Schuljahr. Ich hatte keine Ahnung das ich mich schon früher hätte melden müssen. Ich muss aber Arbeiten, sonst muss ich Arbeitslosengeld beziehen. Steht uns kein Platz mehr zu?
Naja, Anrecht in dem Sinne hast du - je nach Träger der Schulbetreuung - halt nicht! Ich würde mir eine Bescheinigung vom Arbeitgeber holen und dann nochmal persönlich da einlaufen und *nachhaltig* die Nortwendigkeit für einen Betreuungsplatz klarstellen. Frag nach einer Nachrückerliste...musst du schon vor 8 Uhr mit der Arbeit anfangen oder hast du vielleicht die Möglichkeit deine Arbeitszeit zu korrigieren? LG
Hier regelt das Jugendamt sowas, frag doch da mal nach. Ansonsten guck, ob es eine andere Schule (Ganztags zB) bei Euch gibt und stell bei der Schulanmeldung den Antrag. Mit Deiner Begründung (Jobaufgabe), solltest Du ganz gute Chancen haben.
Bei uns gibt es zusätzlich Hortbetreuung.
Bei uns werden die Kinder schon jahrelang vorher angemeldet, teilweise schon 3 Jahre im Voraus. Hier geht man davon aus, dass alle, die ihre Kinder anmelden, den Platz auch brauchen. Deshalb gibt es keine Sonderrechte für Alleinerziehende. Mir ging es auch so, zum Glück konnte meine Tochter dann aber nachrücken. Das zweite Kind habe ich dann deutlich früher angemeldet. LG Schräubchen
Hier hat man zur Anmeldung in der Schule schon den Betreuungsplatz (hier Hort) angemeldet. Wer zu spät kam nach Ausschöpfung der Kapazität hatte Pech.
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