Keks10
wenn die kompl. alg2 leistg. gleich an den vermieter überwiesen wird, wie ist das mit den betrag des schulbedarfs, den man jetzt im juli bekommt, der ist doch fürs kind,darf doch dann garnicht n den vermieter überwiesen werden.......
es wird doch hoffentlich nur die miete zum vermieter überwiesen.....??
na nur den aufstockenden teil alg2......hoffe das kind bekommt dann den schulanteil....
Nein, sollte es nicht, Aber bedarf es nicht einem Sonderantrag, wo du sowieso deine Kontonummer einträgst?
eigentlich nicht ich würde mich da informieren, das dieses geld dann auf das richtige konto kommt das geld wird ende juli gezahlt
ausgezahlt.... ohne weiteren antrag.. den muss man nur bei neueinschulung stellen, ab da kommt es dann von alleine 70€ im august, und 30€ im märz
so doof ist das Jobcenter nun auch nicht... warum sollten sie 70 € mehr an den Vermieter überweisen? Ist doch logisch dass das Geld zu dir geht
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