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Schulbedarf Jobcenter...?

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Schulbedarf Jobcenter...?

Keks10

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wenn die kompl. alg2 leistg. gleich an den vermieter überwiesen wird, wie ist das mit den betrag des schulbedarfs, den man jetzt im juli bekommt, der ist doch fürs kind,darf doch dann garnicht n den vermieter überwiesen werden.......


biggi71

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Antwort auf Beitrag von Keks10

es wird doch hoffentlich nur die miete zum vermieter überwiesen.....??


Keks10

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Antwort auf Beitrag von biggi71

na nur den aufstockenden teil alg2......hoffe das kind bekommt dann den schulanteil....


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Nein, sollte es nicht, Aber bedarf es nicht einem Sonderantrag, wo du sowieso deine Kontonummer einträgst?


kati1976

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

eigentlich nicht ich würde mich da informieren, das dieses geld dann auf das richtige konto kommt das geld wird ende juli gezahlt


mic0202

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Antwort auf Beitrag von kati1976

ausgezahlt.... ohne weiteren antrag.. den muss man nur bei neueinschulung stellen, ab da kommt es dann von alleine 70€ im august, und 30€ im märz


susafi

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Antwort auf Beitrag von Keks10

so doof ist das Jobcenter nun auch nicht... warum sollten sie 70 € mehr an den Vermieter überweisen? Ist doch logisch dass das Geld zu dir geht